Auch die CDU möchte, dass der Altort lebenswert wird. Deshalb hatte sich die CDU auch dafür ausgesprochen, die Abstufung der L 540 zu beantragen. Denn für die beabsichtigte „Schrankenlösung“ war das die Voraussetzung. Wir hatten damals unsere Bedenken zurückgestellt. Denn an uns sollte die Schrankenlösung nicht scheitern. Inzwischen ist sie das aber trotzdem. Damit sind keine Gründe mehr für eine Abstufung erkennbar.
Beim Ausbau der Straße hat die Stadt zwar „etwas mehr Gestaltungsspielraum als wenn das Land nach wie vor Baulastträger“ wäre. Dafür hat sie aber zukünftig 1.400 Meter Ortsdurchfahrt in der Baulast zu unterhalten und zu erneuern. Spätestens jetzt sollten zumindest die Kosten eine Frage Wert sein. Denn zu denen der Ortsdurchfahrt kommen noch 2.000 Meter dann ehemalige Landessstraße nebst Radweg vom Ortsausgangsschild bis zur Hafenstraße hinzu.
Schrankenlösung wäre nur als Gemeindestraße möglich gewesen
Die Schrankenlösung wäre als Landesstraße nicht möglich gewesen. Fast alles andere mit dem LBM aber schon. Dazu muss man sich nur die Ortsdurchfahrtén in anderen Orten anschauen, die zuletzt umgestaltet wurden. Dort zahlen die Anlieger gerade einmal 70 % der Kosten für die Gehwege. In Wörth stattdessen 70 % der ganzen Ortsdurchfahrt.
Umso mehr verwundert die Forderung der Stadtratsmehrheit, die Straße abzustufen. Das ist einmalig, dass eine Kommune sich dazu freiwillig bereit erklärt. Noch dazu ohne die Vor- und Nachteile abzuwägen, geschweige denn die Kosten zu kennen. Dann wundert man sich über den Vorwurf, es werden Entscheidungen getroffen, koste es was es wolle.
Keine Zustimmung zum Vertrag mit Jockgrim
Die CDU haben folgende Gründe veranlasst, dem Vertrag mit Jockgrim nicht zuzustimmen:
Die Schrankenlösung wurde aufgegeben, da das Land diese als nicht zulässig beurteilt hatte und somit nicht umgesetzt werden kann.
Der LBM hat einem Umbau vor der Kirche St. Ägidius incl. der betroffenen Straße auch ohne Abstufung zugestimmt.
Am Ausbauquerschnitt und auch an der Gestaltung der Ortsdurchfahrt wird sich nicht viel ändern, gleichgültig ob sie eine Landesstraße bleibt oder zur Gemeindestraße heruntergestuft wird. Zusätzlich haben wir bei einer Herabstufung mehrere Kilometer Strasse zusätzlich zu unterhalten, erneuern und die Verkehrssicherheit herzustellen.
Offen sind immer noch folgende Fragen:
- Mit welchen Zuschüssen ist beim Ausbau der Ortsdurchfahrten zu rechnen, mit welchen bei der Verbindungsstraße in Richtung Jockgrim?
- Welche Kosten fallen jährlich an für die Unterhaltung: Kontrollen, Reinigung, Winterdienst, Reparaturen?
- Wenn man die Wohn- und Lebensverhältnisse an einer eigenen Straße verbessern möchte, wird man die Ortsdurchfahrt umbauen müssen. Wenn dafür in der Ottstraße bei 350 Metern 1 Million angesetzt werden, ist es dann realistisch bei einer Ortsdurchfahrt von 1.400 Metern von 4 Millionen Euro auszugehen?
- Welche Belastungen kommen auf die Bürger im Ortsbezirk zu bei einem solchen Ausbau?
- Selbst wenn für den Ausbau Städtebaufördermittel bewilligt werden, würden dann von den Anliegern hinterher Beiträge als „Sanierungsvorteile“ abgeschöpft?
- Mit welchen Kosten müssen die Bürger innerhalb der nächsten Jahre rechnen, bei einem Anteil von 70 %, der auf die Bürger nach Abzug des Gemeindeanteils von 30 % umgelegt wird?
Nach Scheitern der Schrankenlösung fehlen Entscheidungsgrundlagen für Abstufung
Im Ortsbeirat hatte ein Mandatsträger der FDP den Finger auf den wunden Punkt gelegt: Die angeblich unterschiedlichen Gestaltungsmöglichkeiten beim Ausbau einer Ortsdurchfahrt als Gemeinde- oder Landesstraße sind genau so wenig dargesstellt wie die Kosten, die in dem einen oder anderen Fall auf die Bürger zukommen. Damit fehlt eine solide Entscheidungsgrundlage. Erst Recht gibt es für die CDU keine Politik nach dem Motto, koste es was es wolle.