Stadtverband Wörth am Rhein

Aktuelle Mitteilungen

Zukunft der Wörther Bäder – Aktualisierung und vergleichende Bewertung von Varianten als Grundlage für die Beschlussfassung

Schon einige Zeit wird in den städtischen Gremien, bei den Vereinen und in der Bevölkerung über die Zukunft der Wörther Bäder gesprochen. Zuletzt wurde im Stadtrat am 23. Juni 2026 ein gemeinsamer Antrag der SPD, FWG und FDP/PBS Fraktion über die „Zukunft der Wörther Bäder – Aktualisierung und vergleichende Bewertung der Varianten für die Beschlussfassung“ behandelt und mit Mehrheit beschlossen.

 

1) Die Werkleitung wird beauftragt, dem Stadtrat eine aktualisierte und untereinander vergleichbare Entscheidungsgrundlage zur Zukunft der Wörther Bäder vorzulegen. Diese hat die im Variantenprozess des Werkausschusses Bäderbetriebe betrachteten Wege auf einheitlicher Datenbasis und mit aktuellem Kostenstand darzustellen: a) Weiterbetrieb und schrittweise Sanierung beider Bäder (Hallenbad und Badepark, mit Attraktivierung des Hallenbades und gezielter Wasser- und Liegeflächenreduzierung im Badepark); b) Neubau eines Ganzjahres-/Kombibades am Standort Badepark, inkl. Weiterentwicklung Badepark – einschließlich einer belastbaren Schätzung der Rückbau- und Abrisskosten des Hallenbads sowie etwaiger Folgekosten und einer Nachnutzungsperspektive für das freiwerdende Gelände; c) Sanierung und Erweiterung des Hallenbads am bisherigen Standort mit anschließender Schließung des Badeparks – einschließlich einer belastbaren Schätzung der Rückbau- und Abrisskosten des Badeparks sowie etwaiger Folgekosten und einer Nachnutzungsperspektive für das freiwerdende Gelände.

 
2) Für alle drei Varianten ist eine einheitliche und damit vergleichbare Betrachtung vorzulegen, insbesondere: – ein gemeinsamer Preis- und Kostenstand (einheitlicher Stichtag); – die Investitionskosten einschließlich Planung, Rückbau und Erschließung; – die jährlichen Betriebs-, Personal-, Energie- und Instandhaltungskosten sowie das zu erwartende jährliche Betriebskostendefizit; – eine Betrachtung über einen einheitlichen Zeitraum (Lebenszyklus, z. B. 30 Jahre), nicht allein der reine Investitionsbetrag; – die je Variante potentiell erzielbaren Fördermittel von Bund, Land und Kreis; – Aussagen zur Versorgung von Schulen, Vereinen und Kursen.

 

3) Die Vorlage ist dem Stadtrat ergänzend zu den bereits angekündigten, aktualisierten Zahlen vorzulegen. Sofern zur Erstellung die Beauftragung eines externen Büros erforderlich ist, deren Kosten nicht durch den Wirtschaftsplaner abgedeckt wird, ist hierüber ein Beschluss zu fassen. Erst auf dieser vollständigen und vergleichbaren Grundlage fasst der Stadtrat den Grundsatzbeschluss zur Zukunft der Bäder.

 

CDU Fraktionssprecher Jürgen Weber führte in der Sitzung des Stadtrates aus, dass die CDU weiter zu ihrem Antrag mit der FWG und der FDP/PBS Fraktion „Bäderkonzept“ bei der Stadtratssitzung vor einem Jahr steht. Am 27. Mai 2025 wurde beschlossen.

  1. Der Bauantrag für die Planungen des Ganzjahresbads unter Zugrundelegung der Variante M ist mit sofortiger Wirkung zurückzuziehen. Die Planungen werden nicht weiterverfolgt.
  2. Die vom Werkausschuss in seiner Sitzung vom 3. Juni 2024 favorisierte Planung einer Variante „S“ wird ebenfalls angehalten werden.
  3. Für das weitere Vorgehen ist ein aktualisiertes Pflichtenheft zu erarbeiten, welches die Bedürfnisse eines künftigen Konzepts enthält. 
  4. Der Werkausschuss Bäderbetriebe erstellt das Pflichtenheft unter Anleitung der Werkleitung Bäder. Der Stadtrat ist bis zu seiner Sitzung am 07. Oktober 2025 über die Beratungsergebnisse zu informieren und entscheidet über das weitere Vorgehen.

Jürgen Weber führte aus, dass der jetzt vorgelegte Antrag die wesentlichen Punkte aus dem vor einem Jahr beschlossenen Antrag beinhaltet und die weitere Vorgehensweise des Werkausschusses Bäder verdeutlicht. Die bis Ende des Jahres vom Werkausschuss Bäder erarbeitete Erneuerung des Hallenbades kann nur in Zusammenhang mit dem Badepark betrachtet werden. Er werde deshalb dem Antrag wie vorgestellt zustimmen. Bei einer Nein – Stimme und vier Enthaltungen stimmte die CDU dem Antrag zu. Die unterschiedliche Abstimmung bei der CDU zeigt, dass es bei den Bädern noch offene Inhalte gibt und Jürgen Weber hofft, dass nach der Abarbeitung der beschlossenen Vorgaben eine vernünftige Entscheidung für die Zukunft der Bäder in Wörth am Rhein getroffen werden kann.  


Anfrage über Sachstand zur Erstellung eines Kunstrasenplatzes im Ortsbezirk Büchelberg

Die CDU-Fraktion im Stadtrat ist der Auffassung, dass in der Stadt Wörth in allen vier Ortsbezirken die gleichen Rahmenbedingungen für die Sportvereine bestehen sollen. Von Anfang hat die CDU für den Bau des Kunstrasenplatzes in Büchelberg gestimmt. Das Thema war emotional besetzt und die Mehrheitsfraktion mit der SPD wollte unbedingt den beschlossen Kunstrasenplatz verhindern. Was schließlich auch gelang und im Nachhinein als große Fehlentscheidung betrachtet werden muss. Der danach beschlossene Winterrasen erfüllt leider nicht die Anforderungen und kann gerade in der Herbst- und Winterzeit nicht genutzt werden. Die Kosten für den Winterrasen waren genauso hoch wie für den fertig geplanten Kunstrasen und es sind jetzt erneut Mittel aus dem Haushalt notwendig. Trainings- und Spielausfälle sind weiterhin an der Tagesordnung und der Büchelberger Fußballverein muss weiterhin für Monate nach Ausweichmöglichkeiten suchen und zusätzliche Fahrten und Kosten auf sich nehmen.

Mit der neuen Mehrheitsfraktion im Stadtrat CDU / FWG Fraktion sollte nun das Projekt umgesetzt werden. Die Haushaltssperre ist nicht mehr notwendig und die CDU wollte von der Verwaltung wissen, wie weit das Projekt ist und stellte deshalb eine Anfrage über den Verfahrensstand zur Erstellung des Kunstrasenplatzes in Büchelberg.

Mit der Antwort der Stadtverwaltung wird sich die CDU Fraktion ausführlich beschäftigen.

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Anfrage der CDU
Anfrage der CDU zum Umbau Naturrasen
2026.05.28 CDU Anfrage Umbau Naturrasen
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Neubau Multifunktionsgebäude im Ortsbezirk Büchelberg – Konzept und Wirtschaftlichkeit

Mit dem Neubau des Multifunktionsgebäudes im Ortsbezirk Büchelberg befassen sich die städtischen Gremien schon einige Jahre. Bereits im Jahre 2016 wurde durch einen CDU Antrag im Ortsbeirat in Büchelberg auf Untersuchung über eine mögliche Zusammenlegung der Mehrzweckhalle, des Feuerwehrhauses und des Bauhofes gestellt. Die Mängel an der vorhandenen Einrichtungen waren schon zu dieser Zeit bekannt und wurden in der Zwischenzeit weiter verschärft. Um der Problematik der beiden Einrichtungen gerecht zu werden sollte über ganz neue Lösungen nachgedacht werden. Hier wäre ein Multifunktionsgebäude das optimale Ergebnis. Ein solches Gebäude, das es in vielen Gemeinden bereits gibt, vereinigt Feuerwehrhaus, Sport- und Veranstaltungsraum in einem. Dies hätte den Vorteil, dass alle Versorgungseinrichtungen zentral genutzt werden, es entfallen Wartungsarbeiten, Wege und Hausmeistertätigkeiten.

 

Die vorhandene Mehrzweckhalle (Baujahr 1970, Anbau/Sanierung 1983) weist erhebliche bauliche Mängel auf (u. a. undichte Bodenplatte, unzureichende Lüftung, defekte Heizungsanlage, Asbest). Die Heizungsanlage musste bereits stillgelegt werden; die Wärmeversorgung erfolgt derzeit extern mit einem Hot-Mobil.

 

Das Feuerwehrgerätehaus in der Dorfbrunnenstraße (Baujahr 1980, wobei hier schon eine vorhandene Dreschscheune umgebaut wurde, Erweiterungen 1997 und 2012) erfüllt nicht mehr die erforderlichen Stellplatzgrößen für die aktuellen Feuerwehrfahrzeuge; zudem sind erforderliche Ausstattungen wie Abgasabsaugung in den Fahrzeugbereichen, Werkstatt- und Umkleidekapazitäten sowie weitere brandschutz- und einsatzrelevante Anforderungen aus dem Feuerwehrbedarfsplan abzustimmen. Der Versammlungsraum ist für die Ausbildung der Feuerwehr zu klein.

 

Die bestehende Mehrzweckhalle wird für Sport (Vereine, Schule, Kindergarten), kulturelle Veranstaltungen und private Feiern genutzt. Hier sind auch die Umkleidemöglichkeiten für die benachbarten Sportplätze untergebracht. In der im Jahre 2019 im Ortsbeirat Büchelberg vorgestellten Machbarkeitsstudie wurden zwei Varianten für den Neubau auf dem Areal untersucht. In der Ortsbeiratssitzung vom 25.04.2019 wurde Variante 1 mit weiteren funktionalen Anforderungen zur Weiterverfolgung empfohlen. Als Standort ist die Gewanne Roßbruch am östlichen Ortsrand vorgesehen. Die Zufahrt erfolgt über den Kerweplatz und die Kreisstraße 17 (Richtung Hagenbach). Östlich grenzt die Sportanlage mit Fußballplätzen an. Auf Antrag des Ortsbeirats vom 2024 rückten die Planungen wieder in den Fokus.

 

Der Stadtrat hat in der letzten Sitzung mit den Stimmen der CDU folgende Beschlüsse gefasst:

  1. Die notwendigen Gutachten einzuholen und die Vorbereitung für die Vergabe der Planung und Ingenieurleistungen für das Multifunktionsgebäude in Büchelberg bis zur Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung mit Kostenberechnung), Plan M 1:100, Erläuterungsbericht) auf Grundlage Machbarkeitsstudie und der getroffenen Beschlüsse vorzunehmen.
  2. Die Verwaltung zu beauftragen, die Planungskosten in Höhe der zusätzlichen Kosten von 280.000 EUR im Haushalt 2027 vorzusehen und die erforderlichen Planungsleistungen sodann auszuschreiben und an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben. 

Friedhofshalle in Maximiliansau wird saniert

Schon im Rahmenvertrag zwischen der CDU und der FWG wurde vereinbart, dass die Aussegnungshalle in Maximiliansau als 1. Projekt in Angriff genommen und gebaut werden soll. Schon seit vielen Jahren haben sich die städtischen Gremien mit der Aussegnungshalle beschäftigt. Immer wieder wurde wegen der finanziellen Situationen das Projekt zurückgestellt. Der Zustand der Aussegnungshalle lässt eine weitere Verzögerung der Maßnahmen nicht mehr zu, ist Fraktionssprecher Jürgen Weber der Meinung. Mit dem einstimmigen Beschluss in der letzten Sitzung des Stadtrates und den Stimmen der CDU / FWG Koalition wurde die Verwaltung mit der Umsetzung des Projektes beauftragt. Die CDU und die FWG stehen zu ihrem Wort aus ihrer Vereinbarung nach den letzten Kommunalwahlen. Wir wollen nicht nur Papier erzeugen sondern in die Umsetzung von Projekten gehen.  

Die Friedhofshalle auf dem Friedhof im Ortsbezirk Maximiliansau wurde im Jahr 1964 errichtet. Durch verschiedene Maßnahmen der Stadt sowie Ehrenamtsaktionen wurde in den letzten Jahren versucht, Schäden zu beheben bzw. zu überdecken, um die Nutzung aufrecht zu erhalten. 

 

Mit den Planungsleistungen wurde in der Sitzung des Stadtrats im September 2024 das Architekturbüro Bernd Bistritz Architekten beauftragt und die Pläne wurden in einer Einwohnerversammlung der Bevölkerung im September 2025 vorgestellt.

 

Im Rahmen der Haushaltskonsolidierung sollte eine Förderung des Vorhabens durch Mittel des Investitionsstocks Rheinland-Pfalz erreicht werden. Parallel zur Fertigstellung der Unterlagen für den Antrag auf Baugenehmigung wurden somit in Abstimmung mit der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) der Zuwendungs-antrag erstellt und fristgerecht eingereicht. Beantragt wurde eine Zuwendung in Höhe von maximal 1.120.721,77 EUR (max. 50 Prozent Förderung). In den Haushalt wurden aufgrund vorsichtiger Planung 672.433,00 EUR (30 Prozent Förderung) eingeplant.

 

Mit Schreiben der ADD vom 19. Mai 2026 wurde der Antrag vom Ministerium mit der Begründung zurückgewiesen, dass das Mittelkontingent bereits vollständig ausgeschöpft sei. Es stünden somit keine Fördermittel für das Vorhaben zur Verfügung.

 

Durch den Stadtratsbeschluss wird die Aussegnungshalle Maximiliansau jetzt ohne Zuwendungen umgesetzt.


Bebauungsplanverfahren für LKW Verladestation in Maximiliansau geht weiter

In der Gewanne „Im Kühgrund“, nordwestlich des Fachmarktzentrums, soll zur Errichtung eines neuen bahnangebundenen Terminals zum Transport von LKW des in unmittelbarer Nähe befindlichen Daimler-Werkes, ein Bebauungsplan aufgestellt werden. Verwirklichen will die Verladestation die Firma VEGA Trans welche weltweit Nutzfahrzeuge, Busse, Trailer und Pkw transportiert.

Wir als CDU – Fraktion stehen der Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines Terminals als LKW Verladestation positiv gegenüber. Es ist für die Umwelt von Vorteil, dass ca.  620 Fahrzeuge auf 2 Züge wöchentlich verladen werden. Die Einsparung der Treibhausgasemissionen durch den Gütertransport auf der Schiene wäre schon Grund genug dem Vorhaben zuzustimmen. Wir stärken zudem unseren Industriestandort und sehen auch eine Entlastung des innerstädtischen Verkehrs durch die Aufgabe der LKW – Standflächen auf dem Schenkgelände und der GE-Ost Fläche. Der Weg von der Produktion bis zur Verladung der LKW ist kurz und kann nach der vorgestellten Studie gut über das vorhandene Straßennetz abgewickelt werden. Die Versickerung des anfallenden Oberflächenwassers auf dem Terminal wurde untersucht und ist geklärt. Ebenso wird die Kompensation der naturschutzfachlichen Angelegenheiten erfüllt. Hier hätte sich die CDU mehr stadtnähere Ausgleichsmaßnahmen gewünscht.

Die CDU-Fraktion stimme wie der gesamte Stadtrat den verschiedenen planungsrechtlichen Verfahren für die Errichtung der LKW Verladestation zu.


Zweckvereinbarung zur Geschwindigkeitsüberwachung in der Stadt Wörth am Rhein wird gekündigt

Mit den Stimmen der CDU/FWG Koalition wurde nach Vorberatung im Hauptausschuss im letzten Stadtrat beschlossen, aus der gemeinsamen Geschwindigkeitsüberwachung mit der Verbandsgemeinde Kandel, Lingenfeld und Herxheim auszusteigen. Als CDU Fraktion haben wir von Anfang an uns gegen die Zweckvereinbarung und die kommunale Geschwindigkeitsüberwachung ausgesprochen. Fraktionssprecher Jürgen Weber sprach dies im Stadtrat nochmals an und betonte, dass er die Einhaltung von Tempolimits als polizeiliche Aufgabe sehe. Die Verkehrssicherheit des fließenden Verkehres ist nicht die Aufgabe der Kommune. Die Stadtverwaltung ist mit der Überwachung des ruhenden Verkehrs schon genug ausgelastet und kann diese weitere Aufgaben ohne zusätzliches Personal nicht stemmen.

 

Der Fokus der seit dem 1. April 2025 durchgeführten Überwachung des Verkehrs fand in Wörth in unmittelbarer Nähe von schützenswerten Einrichtungen wie Kindertagesstätten, Schulen und der Südpfalzwerkstatt statt. Die regelmäßige Überwachung erfolgt auch wegen der Einhaltung von Tempo 30 km/h-Vorgaben aus Lärmschutzgründen an stark befahrenen Straßen. Es wurden bis einschließlich 31. März 2026 im Stadtgebiet rd. 50.000 Kfz erfasst und dabei ca. 4.700 Verstöße festgestellt. Dies entspricht einer Quote von ca. 9,4 v.H. Eine Überschreitung von mehr als 20 km/h lag nur in 2,5 v. H. der Fälle vor. Das heißt, dass sich der Großteil der Autofahrer zwar an den Grundsatz des innerörtlichen Tempolimits von 50 km/h hält, jedoch vereinzelt Tempolimits von 30 km/h in Wohngebieten oder vor sensiblen Einrichtungen missachtet werden. 

 

Klassische „Rennstrecken“ konnten bisher im Stadtgebiet nicht ausgemacht werden. Auch Unfallschwerpunkte sind der CDU innerhalb der Stadt Wörth am Rhein nicht bekannt. Auch vor dem Hintergrund der anfallenden Arbeit und der Kosten sehen wir die Aufgabe der Geschwindigkeitsüberwachung nicht bei der Stadt Wörth am Rhein.

 

Zum 31.12.2028 wird nun die Zweckvereinbarung mit den anderen Kommunen durch die Stadt Wörth am Rhein gekündigt.


CDU unterstützt Ersatzbeschaffung von Feuerwehrfahrzeug für die Wehreinheit Schaidt

Wie im Feuerwehrbedarfsplan ausgeführt, ist der Ortsbezirk Schaidt in die Risikoklasse B 2 (Brandgefahr) eingestuft. Hier wäre nach Feuerwehrverordnung ein MLF erforderlich. Durch das Wachsen der Industrie- und Gewerbefläche soll die Risikoklasse in spätestens fünf Jahren neu bewertet werden. Schon heute wäre wegen diverser Bestandsbauten in Schaidt eine 3teilige Schiebeleiter zur Sicherstellung des 2. Rettungsweges erforderlich. Ebenso sollte wegen der vorhandenen Betriebe eine Grundausstattung für Gefahrguteinsätzen (GAMS – Plus Satz) und Technische Hilfe (MS – TH) auf dem Fahrzeug sein. Die 3teilige Schiebeleiter, der GAMS – Plus Satz und der MS – TH können auf einem MLF nicht verlastet werden. Schon deshalb ist wie im Feuerwehrbedarfsplan ein HLF 10 erforderlich. Dies ist ein genormtes Feuerwehrfahrzeug das als Allrounder sowohl bei der Brandbekämpfung (1 000 Liter Löschwasser) als auch für die kleine bis mittlere Technische Hilfeleistung (z.B. Verkehrsunfällen) eingesetzt wird.

 

Das aus dem Jahre 2001 stammende Tanklöschfahrzeug TLF 16/25 soll durch das neue HLF 10 ersetzt werden. Im Finanzhaushalt stehen 550.000 EUR Haushaltsmittel zur Verfügung. Das angebotene Vorführfahrzeug der Firma Rosenbauer entspricht wirtschaftlich und technisch den Anforderungen. Die fehlenden 31.077 EUR können bei Dienst- und Schutzkleidung bzw. Ausrüstungsgegenstände bei der Feuerwehr eingespart werden. Gegenüber einem Neufahrzeug mit gleicher Ausstattung spart die Stadt Wörth fast 100.000 EUR.

 

Der Stadtrat beschloss einstimmig, die Firma Rosenbauer Deutschland GmbH, Luckenwalde, nach dem Nebenangebot für das Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug (HLF 10) zu beauftragen. Der Angebotspreis beträgt 581.077,00 EUR. 

 

Wir als CDU – Fraktion unterstützten die Feuerwehren der Stadt Wörth am Rhein und wir bedanken uns bei den ehrenamtlichen Feuerwehrfrauen und Feuerwehrmännern für ihren Einsatz.


Fraktion steht der Ansiedelung der Sparkasse und der Entwicklung des Geländes zwischen Alter Bahnmeisterei und des Bahnhofs in Wörth positiv gegenüber

Schon öfters hatte sich der Stadtrat mit der Situation im Eingangsbereich von Wörth, aus Maximiliansau kommend, rund um die Tankstelle und den Bahnhof beschäftigt. Eine für alle Beteiligte zufriedenstellende und verbessernde Lösung konnte jedoch nicht gefunden werden.

 

Die Sparkasse Südpfalz plant, den Streifen zwischen Alter Bahnmeisterei und Bahnhof Wörth zu bebauen. Außer einem neuen Sparkassengebäude könnten auf dem langgezogenen Streifen zwischen der Hanns-Martin-Schleyer-Straße und den Bahnanlagen noch weitere Bauten, Parkplätze und Grünflächen entstehen. Die Sparkasse hatte den Projektentwurf in den Sitzungen des Ausschusses für Stadtentwicklung und Bauen und des Ortsbeirats Wörth präsentiert. Die Sparkasse möchte am östlichen Ende des Gelände zum Bahnhof hin ihr Sparkassengebäude errichten. Die restlichen Gebäude müssten andere Investoren in Angriff nehmen. Für die Umgestaltung der Hanns-Martin-Schleyer-Straße und die damit verbundene Verbesserung der Eingangssituation am Bahnhof wäre die Stadt Wörth zuständig.

 

Über die Vor- und Nachteile der Standortverlagerung und die Idee der Sparkasse zur Nutzung des Areals am Bahnhof wurde debattiert. Die Sparkasse stellte klar, dass am bisherigen Standort am Dorschberg eine moderne Bank mit energie- und umweltgerechtem Standards sich nicht umsetzen lasse. Auch die direkte Nähe zum Bahnhof steigere die Attraktivität des Standortes. Im Sparkassengebäude werden mit 15 bis 20 Mitarbeitern gerechnet.

 

CDU Fraktionssprecher Jürgen Weber begrüßt ausdrücklich die Standortsicherung der Sparkasse Südpfalz in Wörth. Die Verlagerung der Filiale an den Bahnhof in Wörth ist der Firmenstrategie der Sparkasse geschuldet. Wir als CDU unterstützen ein Bebauungsplanverfahren um des Sparkassengebäude verwirklichen zu können, um den Standort in Wörth zu sichern. Positiv betrachten wir auch den Projektentwurf um die Eingangssituation von Wörth zu verbessern und weitere Firmen ansiedeln zu können. Kopfzerbrechen bereitet uns die Parksituation am Bahnhof. Parkplätze wie jetzt behelfsmäßig vorhanden, müssen erhalten bleiben und entsprechend ausgebaut werden.

 

Der Stadtrat beschloss einstimmig, die Planungen zur Kenntnis zu nehmen und das vorgestellte Konzept zu begrüßen.


CDU Fraktion steht hinter den Plänen für die Sanierung der Umkleiden und Duschen beim Stadion in Wörth

Nach der für uns als CDU Fraktion richtigen Entscheidung die Sportstätten im Ortsbezirk Wörth nicht auf das Schauffele Gelände zu verlagern sorgen wir als CDU, dass die Sporteinrichtungen in einem gutem Zustand sind. Dazu zählen auch die Umkleiden und Duscheinrichtungen beim Station in Wörth. Die CDU hat sich vor Ort ein Bild von den Gegebenheiten gemacht und ist der Meinung hier besteht Handlungsbedarf. Die altersbedingten Mängel der Räume sind nicht mehr zumutbar und die Trinkwasser und Sanitärinstallation muss dringend erneuert werden. Ein beauftragtes Architekturbüro hat im Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen fünf Varianten einer möglichen Sanierung oder eines Neubaus vorgestellt.

  • Variante 1 – Sanierung UG Clubhaus
  • Variante 2 a – Container kostenminimiert
  • Variante 2 b – Container als Modulbauweise mit Putzfassade
  • Variante 3 – Umbau Gerätebaus mit Sozialräumen
  • Variante 4 – Sozialgebäude als eigener Holzbau

Die Pläne waren mit Kosten hinterlegt und es zeigte sich, dass die Sanierungsvariante der Umkleiden/Duschen im Bestand die wirtschaftlichste und für das Gelände optimale Variante ist. Der Stadtrat beschloss einstimmig, die Variante Sanierung „Sanierung des Bestandes“ weiterzuverfolgen und beauftragte die Verwaltung, die Planungsleistungen bis Leistungsphase 4 voranzutreiben und sowie mögliche Fördermittel zu beantragen. 


Anfrage über Sachstand zur Erstellung der Planungen für den Platz um den Bayerischen Hof und Abriss des Hauses links vom Bayerischen Hof

Die CDU Fraktion hat eine Anfrage an die Verwaltung in der letzten Sitzung des Stadtrates rund um den Bayerischen Hof gestellt. Als CDU Fraktion sind wir sehr bemüht, dass Maßnahmen aus dem Integrierten Stadtentwicklungskonzept (ISEK) sowie des gesamten Altortrahmenplans zeitnah umgesetzt werden. Zuschüsse die bereits genehmigt sind, sollen nach unserer Ansicht in dem vorgesehenen Zeitrahmen abgerufen werden. Deshalb sind die Planungen rund um den Bayerischen Hof auch zeitnah umzusetzen. Bei den Haushaltsberatungen zum Doppelhaushalt hatten wir deshalb dafür plädiert, dass die Haushaltsmittel für Maßnahmen Erweiterung Karl-Josef-Stöffler-Platz von 2026 auf 2025 und für den Bayerischen Hof von 2027 auf 2026 vorgezogen werden. Im Stadtrat am 17.12.2024 fanden wir für unseren Vorschlag Zustimmung. Beim Nachtragshaushalt in der vorletzten Sitzung des Stadtrates wurde auf die Ermächtigungen in Höhe von 55 000 EUR in das Jahr 2026 verzichtet. Es stehen für das Jahr 2026 aber weiterhin 110.000 EUR zur Verfügung.

Uns als CDU Fraktion ist wichtig, dass die Umsetzung der Maßnahmen am Bayerischen Hof beginnen und Zuschüsse nach ISEK beantragt werden.

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Anfrage zum Bayerischen Hof
2026.04.21 CDU Anfrage zum Bayerischen H
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Antwort der Stadtverwaltung
2026.05.28 Bayerischer Hof Beantwortung
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CDU kann sich NETTO – Markt in Maximiliansau vorstellen

Die CDU Fraktion im Stadtrat steht geschlossen zu der Prüfung ob ein großflächiger Lebensmittelmarkt an der Cany-Barville-Straße möglich ist. Der Mehrheitsbeschluss im Stadtrat erfolgte mit den Stimmen der CDU.

Die jetzige Entscheidung im Stadtrat ist noch nicht mit einer späteren Umsetzung des Vorhabens verbunden, aber grundsätzlich würden wir der Ansiedlung eines NETTO-Marktes positiv gegenüberstehen. CDU Stadtrat Egon Förster sah durch einen neuen Markt keine Verdrängung von bestehenden Geschäften, sondern eine Bereicherung für das Angebot in Maximiliansau. Wer zu Fuß einkauft wird die vorhandenen Geschäfte weiterhin nutzen und zudem erhält Netto keine Frischetheke für Wurst und Fleischwaren. Die Einwohnerzahl in Maximiliansau wird sich durch etliche neue Bauvorhaben weiter nach oben bewegen, was die Kaufkraft noch verstärken dürfte.

Der Regionalplan weist für das Flurstück des Geplanten Vorhabenstandorts einen Regionalen Grünzug sowie ein Vorbehaltsgebiet für den vorbeugenden Hochwasserschutz aus. Aufgrund der geplanten Verkaufsfläche ist die Planung zudem als großflächiges Einzelhandelsvorhaben zu werten. Eine rechtskonforme Bauplanung kann somit nur nach Durchführung eines Zielabweichungsverfahrens erfolgen.

Wichtig finden wir auch, dass zur Prüfung ob der NETTO-Markt gebaut werden kann ein Verträglichkeitsgutachten durch einen unabhängigen externen Gutachten zur Ermittlung der Kaufkraftpotenzialen, Prüfung und Würdigung bestehender Betriebe in Maximiliansau und mögliche Auswirkungen auf Nachbargemeinden gemacht wird. Es muss auch geklärt werden wie das Durchfahrverbot für Maximiliansau umgesetzt werden kann.

Positiv ist anzumerken, dass alle Kosten für die notwendigen Verfahren von Netto übernommen werden.


Die CDU Fraktion steht trotz Ablehnung der SPD Anträge zum Haushalt zu den Vereinen im Stadtgebiet

Bei den Beratungen zur 2. Nachtragshaushaltssatzung stellte die SPD den Antrag die Aufwendungen für die Sanierung des Clubhauses in Wörth mit 210 000 EUR und die Ermächtigung „Ersatzbeschaffungen für Turn- und Sporthallen“ aus dem Jahr 2025 von 7 500 EUR in das Haushaltsjahr 2026 zu übertragen. Außerdem sollte von der Veräußerung des städtischen Gebäudes Königsberger Straße 2 abgesehen werden. Nicht nur die Mehrheitsfraktion CDU/FWG sahen hier keine Notwendigkeit den Anträgen zu folgen, sondern auch die übrigen Fraktionen im Stadtrat.

 

Fraktionssprecher Jürgen Weber teilt nicht die Euphorie zum Haushalt wie die SPD, sondern sah noch Risiken wie z.B. die Einnahmen aus dem Verkauf der Reihenhausgrundstücke im Abtswald Teil C. Diese Grundstückseinnahmen sieht er noch nicht auf der Einnahmenseite. Der Ergebnishaushalt schließt mit einem Jahresüberschuss von 4.211.712 EUR, der Finanzhaushalt weist einen Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen von 3.239.612 EUR und einen Finanzmittelüberschuss von 8.120.702 EUR aus. Der 2. Nachtragshaushalt 2026 ist damit ausgeglichen. Der Bürgermeister Steffen Weiß mahnte an, dass weiterhin größte Ausgabedisziplin zu wahren ist. Auf die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit wies er hin und kündigte an, dass er nach dem Beschluss die haushaltswirtschaftliche Sperre am nächsten Tag aufheben wird. 

 

Jürgen Weber sieht die Notwendigkeit eine Sanierung der Umkleide- und Duschbereiche beim Clubhaus in Wörth. Da im zuständigen Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen noch keine eindeutige Willensbildung erkennbar ist, werden die notwendigen Mittel in 2026 nicht mehr zur Auszahlung kommen. Die Planungskosten reichen aus um die Planungen z.B. mit der Zielrichtung einer modularen Bauweise voranzutreiben.

 

Der Stadtrat beschloss mit den Stimmen der CDU Fraktion den 2. Nachtragshaushalt 2026. 

 

Bürgermeister Steffen Weiß, konnte durch den Beschluss im Stadtrat, am 25.03.2026 die haushaltswirtschaftliche Sperre aufheben. 

 

Bis der 2. Nachtragshaushalt durch die Kommunalaufsichtsbehörde genehmigt ist, gelten die bekannten Vorgaben zur vorläufigen Haushaltsführung nach Gemeindeordnung. 


Bedarf- und Entwicklungsplan der Freiwilligen Feuerwehr Wörth am Rhein

Bei der Sitzung des Stadtrates in Wörth am Rhein wurde der Feuerwehrbedarf- und Entwicklungsplan mit einem einstimmigen Beschluss beschlossen. Die Stadt Wörth ist damit seiner Zeit voraus, da erst ab dem 01.01.2028 nach dem Gesetz über Brandschutz, die allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (LBKG) ein solcher Plan für die Kommunen vorgeschrieben ist. Bürgermeister Steffen Weiß hatte im Vorfeld der Sitzung für einen klaren Beschluss beim Feuerwehrbedarfsplan bei den Fraktionen im Stadtrat geworben. Er sah es als kritisch an, wenn bei diesem wichtigen Thema eine knappe Entscheidung getroffen würde. Passend zu der Tagesordnung des Stadtrates mussten einige anwesende Feuerwehrangehörige aus den Zuhörern zu einem Einsatz.

 

Der Bedarfs- und Entwicklungsplan beschreibt die Anforderungen an die Feuerwehr, analysiert die vorhandenen Strukturen und leitet die erforderlichen Maßnahmen ab. Er ist auch auf die Zukunft ausgerichtet und soll mithin die mögliche Entwicklung der Feuerwehr innerhalb der nächsten fünf Jahre darstellen. Beschrieben wird die Weiterentwicklung der Feuerwehr in Bezug auf den Bedarf an Personal, der daraus abzuleitenden Ausbildung und der dazu benötigten Ausstattung.

 

Die CDU – Fraktion hat sich ausführlich mit dem Bedarf- und Entwicklungsplan der Feuerwehr auseinandergesetzt und mehrmals in den Fraktionssitzungen behandelt. Hier konnte auch auf das Fachwissen der drei aktiven Feuerwehrleute in der Stadtratsfraktion zurückgegriffen werden. In der Stadtratsitzung im November 2025 wurde der Plan vom erstellenden Büro (Dipl.-Ing. Michael Ufer) vorgestellt und erklärt. Bereits im September 2025 wurde der Bedarfsplan durch die Verwaltung, der Wehrleitung, Herrn Ufer und dem BKI des Kreises Germersheim beim Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz (LfBK) in Trier vorgestellt. Das Landesamt sieht die gesetzliche Anforderung an die Bedarfs- und Entwicklungsplanung grundsätzlich als erfüllt an.

 

Eine Sondersitzung der Fraktion mit der Wehrleitung der Feuerwehr Wörth, mit Unterstützung des BKI des Kreises Germersheim Christian Betzel, konnte bei der Fraktion Fragen geklärt werden. Die CDU Fraktion steht hinter den Feuerwehren der Stadt und dem Bedarfs- und Entwicklungsplan. 

 

Der Fraktionssprecher der CDU Jürgen Weber brachte bei seinen Ausführungen zum Ausdruck, dass unsere Feuerwehr in der Stadt Wörth eine sehr wichtige Einrichtung ist und für deren Leistung nicht genug gewürdigt werden kann. Er bedankte sich für den ehrenamtlichen Einsatz bei allen Feuerwehrfrauen und Männern der Stadt Wörth. Er betonte, dass der Stadtrat die Feuerwehr immer unterstützt und für die notwendige Ausrüstung gesorgt hat. Jürgen Weber sah es aber kritisch, dass viele Vorgaben des Landes nicht nachvollziehbar sind und ihm als Feuerwehrmann auch nicht alle als logisch erscheinen. Er bemängelte die Umgestaltung der Zuschüsse an die Kommunen für die Feuerwehr. Hier wird weniger Zuschuss ausbezahlt als vorher bei der Einzelbezuschussung und es widerspreche somit dem Konnexitätsprinzip und lässt die Kommune mit den Aufgaben weitgehend alleine.

 

Der Feuerwehrbedarfsplan wird die Kommune mit den Stadträten, der Verwaltung und der Wehrleitung weiterhin beschäftigen. Sei es bei den Beschaffungen von Fahrzeugen oder bei der Umgestaltung von Feuerwehrhäusern. Auch auf die Aufstellung einer Feuerwehreinheit im Industriegebiet Oberwald in Wörth, muss ein besonderes Augenmerk gelegt werden. Die Werbung für Feuerwehrfrauen und Männer muss in der ganzen Stadt Wörth und besonders bei den großen Einheiten in Wörth und Maximiliansau verstärkt werden um den Personalstamm auf das notwendige Niveau zu bringen. 

 

Die CDU Fraktion steht geschlossen hinter unserer Feuerwehr der Stadt Wörth am Rhein.


CDU Wörth am Rhein und FWG Bienwald e.V. zur aktuellen Entwicklung

„Lassen Sie sich nicht verunsichern – wir gehen verantwortlich mit dem städtischen Haushalt um!"

 

Die Wörther SPD berichtet derzeit zur Bädersituation, den städtischen Finanzen und dem angeblichen Willen der „Stadtspitze“.
Dazu muss man aus Sicht von FWG und CDU einiges richtig stellen.

 


Nach dem vom Wähler deutlich herbeigewählten Politikwechsel in der Stadt Wörth am Rhein Ende 2023 und Mitte 2024 war es zunächst notwendig, die aktuellen Themen und Beschlusslagen, insbesondere aber auch die Kassenlage zu sichten und zu ordnen.

Dazu kamen weitere Einbrüche und notwendig gewordene Rückzahlungen bei der Gewerbesteuer. Und nicht zuletzt musste mit umliegenden Gemeinden und der Kreisebene wieder eine Gesprächsebene gefunden werden und jede Menge „zerschlagenes Porzellan“ beiseite geräumt werden.

 


Trotz mehr als angespannter Haushaltslage haben wir vieles in Wörth am Rhein am Laufen halten können. Wir haben eine Konsolidierungsliste aufgestellt, um einen genehmigten Haushalt zu bekommen und weitestgehend handlungsfähig zu sein. Dieser Liste hat Anfang 2025 tatsächlich auch die SPD zugestimmt. Bei der notwendigen Abarbeitung durch einzelne Satzungsbeschlüsse war die SPD dann nicht mehr so zuverlässig dabei, sondern hat Vereine, Eltern und andere Gruppen versucht, gegen diese notwendigen Beschlüsse aufzuwiegeln. Das hat in der Regel aber nicht funktioniert. Dazu standen die notwendigen Mehrheiten im Rat, meist neben der CDU und der FWG auch mitgetragen von der FPD/PBS und den Grünen – und immer mal wieder vereinzelten SPD-Stadträten.

 


Die Haushaltslage unserer Stadt ist nicht nur ernst, sondern anders als in früheren Jahren, wird das grundsätzlich erst mal so bleiben. Wir müssen unsere Aufgaben und unsere vorhandene Infrastruktur bei gleichzeitig geringeren Gewerbesteuereinnahmen wahrnehmen und pflegen.

 

Dennoch peilen wir einen ausgeglichenen Haushalt an, um der Stadt wieder weitreichende Handlungsmöglichkeiten zu geben. 
Wir arbeiten mit Investoren und Eigentümern zusammen, die jeweils eigenes Geld investieren und möglichst nicht den städtischen Haushalt belasten.
Wir beantragen Fördermittel für konkrete Projekte, nicht zur Beschäftigung der Verwaltung und der Gremien, um eine Verwendung für die Fördergelder zu finden.

 


Konsolidieren, oder „Sparen“, ist weiterhin alternativlos. Wir sparen überall etwas, damit es nicht zu kompletten Streichungen kommen muss. Der Jugendtreff in Maximiliansau im Rahmen des Angebotes des Internationalen Bundes wurde nicht so angenommen, wie es notwendig gewesen wäre. Es gibt zahlreiche andere Angebote, aber auch andere Bedarfe. Alleine durch steigende Zahlen in den Ganztagsschulen verändert sich der Bedarf. Ja, die SPD hätte gerne wenigstens „einen Tag“, also ca. 2 Stunden an einem Nachmittag in der Woche ein Angebot in Maximiliansau erhalten wollen. Das sind –ohne Beachtung der Ferien – um die 100 Stunden im Jahr, die übrigen 8.660 Stunden des Jahres hätten wir weiterhin die Kosten für das Gebäude. Mit dem IB und Eltern und anderen Gruppen wird längst darüber gesprochen, in einem anderen Raum in einem vorhandenen Gebäude ein Angebot zu ermöglichen.  Wenn geklärt ist, wann welcher Bedarf besteht. Weil es um die Sache geht, nicht um den Krawall.

 

Bei den Bädern wurden jahrelang vor allem Kosten produziert, bei Defiziten von zuletzt bis zu 3 Mio. € pro Jahr. 2019 bis 2024 hat die SPD nicht nur den Bürgermeister gestellt, sondern auch den für die Bäder verantwortlichen Ersten Beigeordneten. Für immer neue und zusätzliche Konzepte und Ideen wurden so rund 1,8 Mio. € an Planungskosten für immer neue Varianten verausgabt, die durch keinen Beschluss gedeckt waren. Während die SPD jetzt plötzlich die Bürger befragen möchte, hat sie in ihrer Verantwortungszeit nicht mal die Gremien gefragt.

 

Nur als das Hallenbad geschlossen werden sollte, das nach den damals bemühten Schreckensszenarien bereits vor 5 Jahren zusammengestürzt sein müsste, gab es eine Beteiligung der Gremien. Die Bürger und Vereine haben sich seinerzeit selbst „proaktiv beteiligen müssen“ – und schließlich hat eine Ratsmehrheit das Hallenbad erhalten.

 


Worum geht es jetzt konkret? Eine Arbeitsgruppe aus allen Fraktionen hat in mehreren Workshops dem Werkausschuss Bäder einen Vorschlag erarbeitet. Dieser sieht eine Sanierung und Attraktivierung des Hallenbades vor, am bestehenden Standort. Um Schul- und Vereinssport und Schwimmkurse sicherzustellen. Hier gibt es bereits Gespräche mit dem Kreis und den anderen Kommunen über eine Kooperation und Mittel aus dem Sondervermögen. Dazu fehlen letzte Vorgaben aus dem Land. Dass kurz vor der Wahl die Landes-SPD ihre Mitglieder mit Infos versorgt, um dann in den Kommunen Unruhe zu stiften, ist dem Wahlkampf und einer aufkommenden Panik geschuldet.

Was aber auch klar ist: der Kreis und die anderen Kommunen können sich Beteiligungen an den Hallenbädern bzw. Lehrschwimmbecken in Germersheim, Lingenfeld und Wörth am Rhein vorstellen. Aber bei Freibädern und Baggerseen für die reine Freizeitnutzung wird es dann mindestens schwierig.

Und nur, weil ein Halbsatz in der Sitzungsunterlage falsch war, aber unmittelbar in der Sitzung korrigiert wurde, hat die Rheinpfalz in mehreren Artikel von der angeblich bevorstehenden Schließung des Badeparks geschrieben – auf diese Verunsicherung in der Bevölkerung springt die SPD nun auf.

 

 
Sobald das Hallenbad bzgl. Sanierung, Attraktivierung und Förderung auf den Weg gebracht ist, wird es um ein Konzept gehen, den Badepark in reduzierter, aber für die Wörther Bevölkerung attraktiver Form in die Zukunft zu führen. Dass bei Variantenvergleichen auch eine Schließung mitbetrachtet wird, ist Teil einer seriösen Betrachtung. Denn dann fallen Rückbaukosten an und ist eine Folgenutzung notwendig usw.

Die SPD im Stadtverband Wörth am Rhein ist im Wahlkampfmodus. Nein, eigentlich nur der Vorsitzende des Stadtverbandes und der Fraktion im Stadtrat, und  Co-Vorsitzender der SPD Südpfalz. Und B-Kandidat der aktuellen SPD-Landtagsabgeordneten ist er auch. 
Bei weitem nicht alle SPD-Rats- und Ausschussmitglieder tragen das mit.

 

 
Lassen Sie sich einfach nicht täuschen, manipulieren oder verführen. Lesen Sie eine angebliche „Bürgerbefragung“ aufmerksam. Werden Sie tatsächlich nach Ihrer Meinung gefragt oder geht es nur darum, durch geschickte Formulierungen ein bestimmtes Ergebnis zu erzielen?

 

Wäre eine ernsthafte Bürgerbefragung das Ziel, hätte man das als SPD in den letzten 5 bis 8 Jahren machen können oder könnte jetzt einen Antrag stellen. Dann gäbe es bei einer entsprechenden Mehrheit die Beauftragung einer seriösen Umfrage.

 


Stadtrat hat die Teilnahme am Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ beschlossen

Der Bund hat erstmals ein Förderprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten (SKS)“ aufgelegt. In der Sitzung des Stadtrates wurde im Dezember 2025 einstimmig der Teilnahme am Bundesprogramm zugestimmt. Die Verwaltung wurde beauftragt die erforderlichen Projektunterlagen zu erstellen und einzureichen. Die Honoraraufwendungen zur Einreichung sind bereitzustellen und im Falle einer Förderzusage werden die notwendigen Eigenmittel im Haushalt von der Haushaltssperre ausgenommen und freigegeben. Die CDU Fraktion begrüßt die Teilnahme an dem Förderprogramm und hofft, dass das eine oder andere Projekt von der Stadt gefördert wird. CDU Sprecher Jürgen Weber sieht bei den Sportstätten in den vier Ortsbezirken der Stadt Wörth einen Sanierungsstau, welcher bei der aktuellen finanziellen Lage der Stadt nicht auf einmal erledigt werden kann. Auch bei der Bienwaldhalle sieht Weber notwendige Sanierungen welche angegangen werden sollten. Die Mittel für das Förderprogramm stammen aus dem 500 Milliarden schweren Sondervermögen des Bundes. Schon jetzt ist bekannt, dass die Kommunen für 7,5 Milliarden EURO Projekte angemeldet haben, obwohl für die erste Förderung nur 333 Millionen EURO zur Verfügung stehen.

 

Folgende Projekte wurde durch die Stadt angemeldet:

  1. Sanierung Rheinhalle Maximiliansau
  2. Sportgelände Büchelberg – Umbau altes Naturrasenspielfeld in Kunstrasenspielfeld
  3. Sportgelände Maximiliansau – Sanierung des Naturrasenspielfeldes sowie die Umstellung der Flutlichtanlage am Kunstrasenspielfeld auf LED
  4. Stadion Wörth – Sanierung des Naturrasenspielfeldes und der Kunststoffflächen sowie die Umstellung der Flutlichtanlage auf LED
  5. Sportzentrum Schaidt – Sanierung des Naturrasenspielfeldes sowie die Umstellung der Flutlichtanlage am Kunstrasenspielfeld auf LED

Wahlwerbesatzung bewährt sich im Landtagswahlkampf

Die mit den Stimmen der CDU beschlossene Wahlwerbesatzung bewährt sich im aktuellen Landtagswahlkampf. Im Stadtrat wurde im August 25 mit 22 Ja – Stimmen und 7 Enthaltungen der SPD Fraktion die neue Wahlwerbesatzung für die Stadt Wörth am Rhein einstimmig beschlossen. Während umliegende Gemeinde und Städte über freiwilligen Verzicht von Wahlplakaten in Innenstädten, oder nur über dafür vorgesehene Stellwände diskutieren ist dies bei der Stadt Wörth schon Gesetz. Die CDU Wörth begrüßt diese Reduzierung der Wahlwerbung, damit nicht jeder Laternenmast mit mehreren Plakaten behängt wird. Neben der Reduzierung der Wahlplakate sehen wir auch eine Verbesserung des Stadtbildes unserer Stadt Wörth am Rhein. 

Im Stadtgebiet darf jede(r) Einzelbewerber/in, Partei oder Wählervereinigung nur auf den durch die Stadt Wörth zur Verfügung gestellten Plakatwänden Werbeträger anbringen.

Ausgenommen sind Werbeträger anlässlich von öffentlichen Veranstaltungen von Berechtigten. Auch hier wurde auf Vorschlag der CDU eine Beschränkung eingeführt. Zukünftig dürfen in Wörth und Maximiliansau je 15 und in Schaidt und Büchelberg je 5 Doppelplakate aufgehängt werden.

Die CDU hält sich an die Wahlwerbesatzung der Stadt Wörth am Rhein.

 


Vermarktung städtischer Grundstücke zur Bebauung mit Hausgruppen im Baugebiet „Abtswald Teil C“ in Wörth

Die Stadt Wörth ist Eigentümerin mehrerer Grundstücke mit einer Gesamtgröße von  9 082 qm, welche nach dem Bebauungsplan „Abtswald Teil C“ für die Bebauung mit Reihenhäusern vorgesehen sind.

Schon über 10 Jahre beschäftigen sich die städtischen Gremien mit der Vermarktung der städtischen Grundstücke im „Abtswald Teil C“. Die schwierige Situation im Baugewerbe und das Abweichen vom rechtkräftigen Bebauungsplan erschwerten die Vermarktung der Grundstücke. Die CDU stand immer kritisch den geänderten und anspruchsvolleren Vorgaben der Bebauung für die Reihenhäuser, auf Grund der zu erwartenden höheren Kosten gegenüber.

Die CDU hofft, dass trotz der recht hohen Quadratmeterpreise die Vermarktung gelingt und die Grundstücke einer Bebauung zugeführt werden. Sollte die Ausschreibung nicht die erwartete Resonanz erhalten ist geplant, vor der Sommerpause des Stadtrates über die Verkaufsmodalitäten erneut zu beraten.

 

Der Stadtrat fasste einstimmig folgende Beschlüsse:

  1. Die Grundstücke gegen Höchstgebot zu verkaufen. Dabei muss als Mindestgebot der Bodenrichtwert von 620,00 EUR/qm ausgelobt werden. Über eingehende Anträge entscheidet der Stadtrat im Einzelfall.
  2. Es sind drei Einheiten zu bilden, die separat verkauft werden können.
  3. Den Baubeginn innerhalb von zwei Jahren und die Fertigstellung innerhalb von vier Jahren ist vertraglich festzuschreiben.
  4. Für Zuwiderhandlungen eine Vertragsstrafe von 50,00 EUR/qm, bzw. die Rückgabe der Grundstücke zu verlangen.
  5. Es sind keine weiteren Bedingungen aufzustellen, welche über den gültigen Bauvorschriften hinausgehen.

Neues aus dem Stadtrat zu dem Schauffele – Gelände

Durch unseren gemeinsamen Antrag mit den FWG wurde im Stadtrat 2025 die Verwaltung beauftragt, für das Schauffele – Gelände einen Konzeptvorschlag zu erarbeiten, bei dem die Ansiedlung zukunftsträchtiger Unternehmen, der Bau eines Hotels, Wohnbebauung entlang der Hagenbacher Straße sowie Naherholung am See ermöglicht werden. 

 

Im November 2025 wurden im Ortsbeirat in Wörth und im Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen vom Büro FIRO aus Kaiserslautern verschiedene Varianten für die Entwicklung des Schauffele – Geländes vorgestellt. Dabei wurde uns klar, dass vor der weiteren Planung geklärt werden muss, was mit den Förderanlagen des ehemaligen Kieswerkes und dem Gipskeuper auf dem Gelände geschehen soll. Diese Grundsatzentscheidungen haben Auswirkungen auf die Kosten, den Baugrund, die Nachhaltigkeit und die städtebaulichen Freiheiten. Neben der guten Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr ist auch die verkehrliche Erschließung des Gebietes von Bedeutung.

 

Bereits bei der Vorberatung zu diesem Punkt im Ortsbeirat Wörth und im Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen zeigte sich, dass zum Schauffele – Gelände gegensätzliche Meinungen der CDU/FWG Fraktionen und der SPD/Grünen Fraktionen bestehen. Der SPD Sprecher meinte im Stadtrat, dass die Lage des Geländes unattraktiv für innovative Gewerbebetriebe sei und wies unter anderem auf die hohe Lärmbelastung durch die A65 und Schiene hin.

 

CDU Fraktion sah dies anders und Ihr Sprecher Jürgen Weber hob die besondere Bedeutung des Schauffele – Geländes für die Stadt Wörth hervor. Eine „Industriebrache“ direkt an der Schiene sieht Jürgen Weber als Standortvorteil für die Ansiedlung zukunftsträchtiger Unternehmen. Der geladene Sachverständige stellte ebenfalls das große Potential, das in diesem Gelände stecke, heraus. Deshalb soll nach Meinung der CDU Fraktion der Gipskeuper unter den Oberleitungen modelliert werden, da hier nicht gebaut werden darf. Die Förderanlagen sollen entfernt werden, um möglichst viel Bauflächen zu erhalten. Der Verkehr soll über die Wolfsgewanne und die Hagenbacher Straße untersucht werden um eine optimale Anbindung zu erreichen. 

Eine Wechselwirkung mit den weiteren in der Stadt geplanten Projekten entsteht nicht, da die Entwicklung am Schauffelegelände mit externen Investoren entstehen soll.

Hierdurch wird auch ein finanzielles Abenteuer, wie es durch ein Sportgelände für die Stadt Wörth entstehen würde, verhindert.

 

Folgende vier Beschlüsse wurden einzeln mit Mehrheit im Stadtrates gefasst. Die CDU/FWG Fraktion stimmte geschlossen mit der FDP zu.

  1. Die Förderanlagen sollen abgebaut werden.
  2. Der Gipskeuper soll unter den Stromleitungen am Ende des Geländes verbleiben und entsprechend modelliert werden.
  3. Die verkehrliche Erschließung soll über die Wolfgewanne und die Hagenbacher Straße vorbereitend untersucht werden.
  4. Die Verwaltung soll auf Basis des beschlossenen Rahmenplans die für dieses Areal bereits im Verfahren befindlichen Bauleitplanverfahren anpassen. 

Die CDU – Fraktion findet es richtig, mit diesen Beschlüssen ein Schritt weiter auf dem Schauffele – Gelände gekommen zu sein. 


Entwicklung auf dem ehemaligen SBK Gelände in Maximiliansau geht vorwärts

Schon seit vielen Jahren beschäftigt sich die Stadt Wörth und die CDU mit dem ehemaligen SBK Gelände. Nun soll hier nach dem Willen der neuen Eigentümer/Investor eine städtebauliche Neuordnung des Gebietes „Im Woog“ erfolgen. Eine erste Planungskonzeption des Investor wurde im Mai 2020 dem Stadtrat vorgestellt und es sollte auf dieser Basis ein Bebauungsplan aufgestellt werden. Hierfür gab es allerdings noch Handlungsbedarfe für den Investor.

Das mit der Bebauungsplanung beauftragte Planungsbüro hatte im November 2025 einen Vorentwurf „des vorhabenbezogenen Bebauungsplan“, dem Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen vorgestellt. Eine Empfehlung an den Stadtrat wurde nicht ausgesprochen, da man auf das Votum des Ortsbeirates Maximiliansau warten wollte. Im Ortsbeirat wurde anschließend eine abgeänderte Version der Planung vorgestellt.

Die Anzahl der Wohneinheiten wurde von 109 auf 106 Wohneinheiten reduziert. Fläche für die weitere Nutzungen, welche eine urbanes Gebiet ausmachen, wurde erhöht. Es sind nun 902 qm für Gewerbe und sonstige Nutzungen (nicht wesentlich störendes Gewerbe, ergänzt durch soziale, kulturelle und andere Einrichtungen) geplant. Für die CDU war auch die neue Stellplatzberechnung wichtig. Der Stellplatzschlüssel wurde für die Wohneinheiten mit 1,2 geplant. Für Gewerbe sowie weitere Nutzungen sind 25 Stellplätze vorgesehen. Die Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr und Stadtbahn sind an diesem Standort sehr gut.

Der Vorentwurf des vorhabenbezogene Bebauungsplan „Max im Woog“ wurde durch den Stadtrat anerkannt, die freiwillige frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, freiwillige frühzeitige Anhörung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, sowie Abstimmungen mit den Nachbargemeinden wurden befürwortet. Zudem wurde der Abschluss eines Kostenübernahmevertrages mit dem Investor zugestimmt.

Für die CDU Wörth ist es wichtig, dass sich der Zustand um das ehemalige SBK Gelände verbessert, neuer Wohnraum geschaffen wird und sich neues Gewerbe ansiedelt.

 


Die CDU und FWG im Wörther Stadtrat, Bürgermeister Steffen Weiß (FWG) und Beigeordneter Tim Walter (FWG) weisen die Kritik der SPD zurück

Die SPD-Stadtratsfraktion hatte die Entscheidung des Stadtrats kritisiert, das Angebot der offenen Kinder- und Jugendarbeit im Ortsbezirk Maximiliansau nicht fortzuführen und stattdessen auf den zentralen Standort Wörth zu verlagern, und argumentiert, dass Kinder und Jugendliche im Ort weiterhin einen pädagogisch begleiteten Anlaufpunkt benötigen.

 

In einer gemeinsamen Mitteilung nehmen die CDU / FWG-Fraktionen zu der aktuellen Diskussion Stellung.

Bürgermeister Steffen Weiß betont, dass „mit dem neuen Vertrag die offene Kinder- und Jugendarbeit in Wörth, Schaidt und Büchelberg verlässlich gesichert und zugleich die aufsuchende Jugendsozialarbeit dauerhaft im gesamten Stadtgebiet – also auch in Maximiliansau – abgesichert“ werde.

 

Darüber hinaus entstehe im Ortsbezirk Schaidt ein neues, bislang nicht vorhandenes Angebot der offenen Jugendarbeit, während der Standort Wörth als zentrale Einrichtung gestärkt werde.

 

Neuer Vertrag stärkt zentrale Standorte

Beigeordneter Tim Walter ergänzt, dass „diese positiven Entwicklungen in den SPD-Verlautbarungen ebenso unerwähnt bleiben wie das Abstimmungsverhalten der SPD-Stadträte, die bei der abschließenden Abstimmung zum Gesamtvertrag mit Nein gestimmt haben“.

Ohne den neuen Vertrag, so Walter, hätte es auch die noch am 1. Juli intensiv diskutierte aufsuchende Jugendsozialarbeit künftig nicht mehr gegeben.

 

Entscheidung gegen Standort Maximiliansau begründet

Zur Entscheidung, den Jugendtreff Maximiliansau nicht weiterzuführen, verweisen Olivia Steinhauer von der FWG-Fraktion und Jürgen Weber, Vorsitzender der CDU-Fraktion, auf drei maßgebliche Faktoren.

Diese seien die äußerst angespannte Haushaltslage mit einem Einsparziel von rund 50.000 Euro im Bereich der Jugendarbeit – „auch von der SPD beschlossen“ –, sehr niedrige und über Jahre hinweg stark schwankende Besucherzahlen sowie deutlich steigende Kosten des einzelnen Standorts.

 

Haushaltslage, Besucherzahlen und Kosten ausschlaggebende Faktoren

Zwar treffe es zu, dass sich die Qualität von Jugendarbeit nicht allein an Besucherzahlen messen lasse. Zugleich sei es jedoch, so Steinhauer und Weber, „ebenso falsch, Besucherzahlen und Kosten völlig auszublenden“.

Wer über Jahre hinweg steigende Kosten bei gleichzeitig geringer und schwankender Inanspruchnahme feststelle, müsse sich fragen, „ob an diesem konkreten Standort der Mitteleinsatz noch verhältnismäßig ist – gerade in Zeiten, in denen die Stadt gezwungen ist, auch an anderen Stellen schmerzhafte Einschnitte vorzunehmen“.

Die Frage, was die Stadt mit den eingesetzten Mitteln tatsächlich erreiche, sei aus Sicht der Mehrheit des Stadtrats legitim und dürfe nicht mit dem Vorwurf mangelnden Verständnisses für die Arbeit in der Einrichtung vom Tisch gewischt werden.

 

Bündelung der Angebote im Jugendzentrum Wörth

Vor diesem Hintergrund sei es vertretbar gewesen, offene Angebote im zentral gelegenen und gut erreichbaren Jugendzentrum Wörth zu bündeln. Kritik üben CDU und FWG daran, dass die SPD diesen Zusammenhang in der öffentlichen Darstellung nicht benenne.

Unehrlich werde die Argumentation aus ihrer Sicht dort, wo verschwiegen werde, dass die SPD in ihrem Änderungsantrag vorgeschlagen habe, den Jugendtreff in Maximiliansau zwar zu erhalten, dies jedoch zulasten des Angebots im Jugendzentrum Wörth. In der öffentlichen Kritik werde dieser Zusammenhang nicht hergestellt, wodurch der Eindruck entstehe, die SPD habe sich um ein zusätzliches Angebot bemüht.

 

SPD-Antrag hätte Angebot in Wörth geschwächt

Beigeordneter Walter hatte bereits in der Stadtratssitzung erklärt, dass im Rahmen des neu aufgesetzten Vertrags grundsätzlich auch ein Angebot in Maximiliansau möglich sei, sofern ein entsprechender Bedarf erkannt werde.

Dies solle jedoch nicht zulasten des gut frequentierten Angebots am zentralen Standort erfolgen, den im Übrigen viele Jugendliche aus Maximiliansau auch von den weiterführenden Schulen auf dem Wörther Dorschberg gut erreichen könnten.

 

Angebot in Maximiliansau bei Bedarf weiterhin möglich

Als besonders problematisch bewerten CDU, FWG, Bürgermeister und Beigeordneter zudem einen persönlichen Beitrag des SPD-Fraktionsvorsitzenden in sozialen Medien. Darin habe dieser steigende Zahlen von Kindeswohlgefährdungen veröffentlicht und diese in einen unmittelbaren Zusammenhang mit der Entscheidung zur Schließung des Jugendtreffs gestellt.

Bürgermeister Weiß sagte hierzu: „Kindeswohlgefährdungen sind ein höchstsensibles Thema, das wir alle sehr ernst nehmen.“ Wer jedoch suggeriere, eine Standortentscheidung im Bereich der offenen Kinder- und Jugendarbeit sei Ursache für steigende Gefährdungszahlen, „überschreitet aus meiner Sicht eine Grenze der politischen Auseinandersetzung“.

 

Kritik an Verknüpfung mit Kindeswohlgefährdungen

Tim Walter unterstreicht, dass eine inhaltliche Auseinandersetzung legitim sei, fordert jedoch eine vollständige und ehrliche Darstellung. „Wir streiten in der Sache, und das ist legitim. Aber wir sollten in der Darstellung vollständig und ehrlich bleiben“, so der Beigeordnete.

Die Stadt sichere offene Kinder- und Jugendarbeit an drei Standorten, stärke die aufsuchende Jugendsozialarbeit in allen Ortsbezirken und reagiere zugleich verantwortungsvoll auf eine extrem angespannte Haushaltslage. Die Entscheidung in Maximiliansau sei schwierig, aber „das Ergebnis einer Abwägung – nicht Ausdruck von Gleichgültigkeit gegenüber Kindern und Jugendlichen“.

 

Schulsozialarbeit bleibt wichtiger Baustein

Darüber hinaus weist der Stadtrat darauf hin, dass die Schulsozialarbeit an den städtischen Grundschulen fortgesetzt werde. Über die engagierten Schulleitungen erreichten die Stadtverwaltung auch Hinweise auf Entwicklungen und sich abzeichnende Bedarfe über die schulische Betreuung hinaus, auf die dann reagiert werden könne.

 

Klarstellung zur Abstimmung im Stadtrat

Abschließend kritisieren CDU und FWG die Berichterstattung zur Abstimmung im Stadtrat. Dort sei ungeprüft eine Darstellung aus einer SPD-Pressemitteilung übernommen worden, wonach bei Stimmengleichheit im Rat die „Bürgermeisterstimme“ entscheide.

Dies sei unzutreffend. Tatsächlich gelte ein Antrag bei Stimmengleichheit als abgelehnt. Im Stadtrat seien die Stimmen der 32 Ratsmitglieder und des Bürgermeisters als Vorsitzenden gleich viel wert.