Argument 1: Beste Voraussetzungen im mittleren Oberrheingraben
Eine große Chance für die Menschen, die hier und in der Region leben, sieht die Wörther CDU in der Nutzung der Tiefengeothermie. Eher emotionalen Bedenken stehen nach deren Überzeugung rational betrachtet überwiegend Vorteile gegenüber. Vor Ort würden bundesweit die besten Voraussetzungen für die Geothermie mehr als nur vermutet. Die geothermischen Erkenntnisse lassen nach Ansicht der Christdemokraten nur die Schlüsse zu, „wenn nicht wir, wer und wenn nicht jetzt, wann dann?“ wird in einer Stellungnahme von Stadtverband und Fraktion gefragt.
Argument 2: Vertrauen in technischen Fortschritt – München machts vor
Schon seit Hunderten von Jahren sorge auch der Mensch dafür, dass heißes Wasser aus der Erde genutzt werden könne. Römern und nachfolgenden Generationen hätten dafür bescheidene Mittel zur Verfügung gestanden. „Mit Hightec sollte Ähnliches auch in ganz anderem Maßstab möglich sein“ setzt die CDU vertrauensvoll auf den technischen Fortschritt. Den Beweis dafür biete die Metropole München. Dort werde Geothermie in größerem Maßstab seit vielen Jahren erfolgreich betrieben.
Argument 3: Aus Fehlern lernen : Schäden vermeiden – Beweislast umkehren
„Es wäre ein Frevel, das weitaus bessere Potential hier vor Ort brachliegen zu lassen“ warnte in der Stadtratssitzung CDU-Fraktionsvorsitzender Jürgen Weber. Auch wenn das Risiko nicht auszuschließen sei, erfolglos zu bohren.
Voraussetzung. Dem Bürger dürfe aber auch nicht die Beweislast für Schäden an seinem Haus obliegen.
Ein Ampelsystem müsse dafür sorgen, dass seismische Erkundungen und Bohrungen gestoppt und bei gleichzeitig auftretenden Erschütterungen nicht ignoriert, sondern unverzüglich gestoppt werden.
Aus den Fehlern an anderen Orten müsse deshalb gelernt werden. Das fange bei der seismischen Erkundung an. Hier dürften die Menschen keine Angst haben, auf eventuellen Schäden sitzen zu bleiben. Seriöse Versicherungen seien dafür Voraussetzung. Dem Bürger dürfe aber auch nicht die Beweislast für Schäden an seinem Haus obliegen.
Argument 4: Verlässliche Partner
Die Partner der Stadt Wörth, EnBW und Daimler Truck, können nicht nur als finanziell potent angesehen werden. Sie stünden auch für Seriosität und Verlässlichkeit. Im Vergleich zu anderen Geotherrmie Standorten könne man in Wörth deshalb, erfolgreiche Bohrungen vorausgesetzt, von einem Glücksfall ausgehen. An dem sollte sich die Stadt beteiligen und ihn nutzen.
Argument 5: Vorausschauende Politik sorgt für Fernwärmenetz
Zumal sich dafür mit dem vorhandenen Fernwärme-Netz beste Voraussetzungen böten. Dafür würden weitsichtige CDU-Politiker in der Stadt aber auch die Geschäftsleitung der an ihr beteiligten Wohnungsgesellschaft bereits seit 20 Jahren sorgen. Auf Fernwärme setze die Stadt mittlerweile in den Bädern, Hallen und Schulen . Aber auch in den großen Wohnanlagen der kommunalen Wohnungsgesellschaft wird sie genutzt.
Argument 6: Erfolgreiche Zusammenarbeit mit Unternehmen und über Landesgrenzen
Gerade die Wörther Wohnbau könne als Beweis für eine noch längere gute Zusammenarbeit zwischen Kommune und privatem Unternehmen gelten. Es sei jetzt den beiden Abteilungsleitern der Stadtverwaltung, Christoph Gröger und Tobias Simon zu verdanken, wenn mit dem geplanten Joint Venture bei der Geothermie doch noch an diese erfolgreiche Zusammenarbeit mit Daimler angeknüpft werden könne.
Schließlich habe sich der zwar aus der „Wohnbau“ zurückgezogen. Die habe sich mit der Karlsruhe Volkswohnung dank guter Voraussetzungen prächtig entwickelt. Allen Unkenrufen und der Kritik an der CDU für die Entscheidung zugunsten der Badener zum Trotz.
Argument 7: Partner mit Geothermie-Erfahrung
Insoweit spreche alles dafür mit EnBW bei der Geothermie erneut die Nachbarn von der anderen Rheinseite mit ins Boot zu holen.
EnBW gelte als eines der drei größten Energieversorgungsunternehmen in Deutschland. Es verfüge neben finanzieller Potenz mit den Erfahrungen in seinen Werken in Soultz sous Foret und in Bruchsal über die größte Kompetenz in der Geothermie. Umso mehr gelte für die Stadt „wenn nicht jetzt, wann dann“, fragte Jürgen Weber in der Stadtratssitzung. Die Antwort gaben alle beteiligten Ortsbeiräte und die Mitglieder des Stadtrats: Dem Joint Venture wurde einstimmig zugestimmt.
CDU Wörth: Argumente überzeugen für Geothermie
Wer die selbstgesteckten Klimaschutzziele bis 2030 erreichen möchte, kommt an der Nutzung der Geothermie nicht vorbei. Dafür sprechen in Wörth wichtige Argumente:
1. Beste Voraussetzungen für Geothermie im mittleren Oberrheingraben
2. Technischen Fortschritt nutzen – München machts vor
3. Aus Fehlern lernen - Schäden vermeiden – Beweislast umkehren
4. Verlässliche Partner statt dubiose Investoren auf Wanderschaft als Betreiber
5. Dank vorausschauender Politik: Fernwärmenetz bietet beste Voraussetzungen
6. Nicht neu: Erfolgreiche Zusammenarbeit Stadt mit Unternehmen auch über Landesgrenzen hinweg
7. Partner mit Kompetenz bei Geothermie
Argument 1: Beste Voraussetzungen für Geothermie im mittleren Oberrheingraben
Die Erkenntnisse der Geologen belegen: Im mittleren Oberrheingraben lassen sich bundesweit die besten Voraussetzungen für die Geothermie nachweisen. Bereits an 48 Standorten wird die erfolgreich genutzt. Die besseren Voraussetzungen in Wörth dürfen wir nicht brachliegen lassen.
Argument 2: Technischen Fortschritt nutzen – München machts vor
Bereits die Römer nutzten in der Region das heiße Wasser aus tieferliegenden geologischen Schichten. Seit 100 Jahren wird Erdöl gefördert. Was mit bescheidenen technischen Mitteln möglich war, sollte jetzt mit Hightec in ganz anderem Maßstab gelingen. München bietet dafür den Beweis.
Argument 3: Aus Fehlern lernen - Schäden vermeiden – Beweislast umkehren
Aus den Fehlern an anderen Orten muss man lernen:
- Nur unvermeidliche seismische Erkundungen in der Nähe bebauter Ortslagen
- Ampelsystem muss dafür sorgen: Wenn gefährliche Erschütterungen gemessen werden, muss gedrosselt oder eingestellt werden
- Umkehr der Beweislast: Betreiber müssen nachweisen, Schäden werden nicht von der Geothermie verursacht
- Voraussetzung für Vertrauen statt Ängsten sind auch seriöse Versicherungen der Betreiber
Argument 4: Verlässliche Partner
In Wörth sind es keine fremden Investoren auf Wanderschaft, die Geothermie betreiben wollen: Partner sind die Stadt, EnBW und Daimler Truck. Sie wollen nicht nur Geldverluste vermeiden. Ihren Ruf wollen sie schon gar nicht verlieren. Im Gegensatz zu anderen Standorten stehen die Akteure hier für Seriosität und Verlässlichkeit.
Argument 5: Vorausschauende Politik sorgt für Fernwärmenetz
Mit dem größten Fernwärmenetz in der linksrheinischen Region verfügt Wörth über die besten Voraussetzungen für die Nutzung der Geothermie. Dafür legten weitsichtige CDU-Politiker den Grundstock bereits vor 20 Jahren.
Argument 6: Erfolgreiche Zusammenarbeit mit Unternehmen und über Landesgrenzen
Die Zusammenarbeit von Kommune und Unternehmen auch über Landesgrenzen hinweg ist nicht neu: Bei der Wörther Wohnbau arbeitete die Stadt zunächst mit Daimler erfolgreich zusammen. Mittlerweile wurden deren Anteile von der
Karlsruher Volkswohnung übernommen. Dafür wurde die CDU heftig kritisiert. Mittlerweile erkennen alle: Die Wörther Wohnbau steht weiterhin prächtig da.
Daran soll jetzt mit dem Geothermieprojekt angeknüpft werden. Dank der Abteilungsleiter Gröger und Simon von der Stadtverwaltung ist dies noch möglich geworden: Die Stadt arbeitet erneut eng mit privaten Unternehmen zusammen. Auch über Landesgrenzen hinweg.
Argument 7: Partner mit Geothermie-Erfahrung
EnBW ist eines der drei größten Energieversorgungsunternehmen in Deutschland. Es verfügt mit den Erfahrungen in seinen Werken in Soultz sous Foret und in Bruchsal über die größte Kompetenz in der Geothermie.
Um das Image der Stadt und das Bedürfnis großer Bevölkerungskreise, ausgelassen Fasching zu feiern, sorgt sich die Wörther CDU. Sie wirft der Wörther Stadtverwaltung deshalb vor, „den Spaß im Keim ersticken zu wollen“.
Zum Anlass nimmt sie dabei eine für Wörth in Art und Umfang beispiellose Allgemeinverfügung für die Faschingstage. „Damit hat sie große Verwunderung bei den Bürgern hervorgerufen“ ist sich der Vorsitzende der CDU-Fraktion im Stadtrat Jürgen Weber sicher.
Die Belange der Menschen in Wörth wie auch die der Stadt gelte es wahrzunehmen. Deshalb müsse die Stadtverwaltung auch zur Allgemeinverfügung Stellung im Stadtrat nehmen.
Die CDU hat aus diesem Grund den Bürgermeister über eine umfangreiche Anfrage zur Stellungnahme aufgefordert.
Ihr Befremden über die Ausführungen dess Bürgermeisters zum Zustand des Wörther Kunstrasens hat die CDU-Fraktion im Stadtrat in einer Pressemitteilung zum Ausdruck gebracht. „Wir können nicht nachvollziehen, warum es ausgerechnet hier zu den Schäden gekommen ist“ stellt Fraktionsvorsitzender Jürgen Weber dazu verwundert fest.
„Unterscheidet sich das Mikroklima auf dem Dorschberg etwa so stark von dem in Schaidt oder Maximiliansau und Rülzheim?“ fragt Weber. Die Hitzewelle stelle sicherlich eine extreme Belastung für Kunstrasenplätze dar. Bundesweit seien aber nur eine Handvoll Plätze von vergleichbaren Schäden betroffen. Hunderte anderer Plätze hätten die Wörther Probleme nicht.
Deshalb müsse unbedingt genauere Ursachenforschung betrieben werden als sie der Bürgermeister erkennen lasse. Der Hinweis auf den sogenannten Winterrasenplatz in Büchelberg helfe dabei höchstens ihm, sein Gewissen zu beruhigen. Dabei müsse er aber schon den Bedarf von bis zu 200.000 Liter kostbaren Trinkwassers pro Tag ebenso ignorieren wie die Investitionskosten. Die seien mit rund 800.000 € mittlerweile wie von der CDU vorausgesagt so hoch wie die für den Kunstrasenplatz ermittelten.
Deshalb suche der Bürgermeister Rechtfertigungsgründe. Schließlich habe er dafür gesorgt, dass der Kunstrasenplatz in Büchelberg zu Fall gebracht wurde. Dazu habe es vier Anläufen bedurft, bis der Bürgermeister eine demokratische Legitimation seines persönlichen Willens gefunden hatte.
Dass der Bürgermeister und mit ihm vermutlich Teile seiner Verwaltung nicht gerade als Freunde des Fußballsports gelten, war schon bei vielen Gelegenheiten erkennbar. Möglicherweise habe das auch dazu geführt, dass bei den Kunstrasenplätzen an der falschen Stelle gespart wurde.
Kunstrasen nicht ordnungsgemäß gepflegt?
So hält CDU-Stadtrat Peter Pfaff aus Maximiliansau es für denkbar, dass notwendige Wartungsarbeiten unterlassen wurden. In der Eilentscheidung des Bürgermeister glaubt er einige Fehleinschätzungen zu erkennen.
Umso mehr wolle die CDU-Fraktion wissen, welche Wartungs- und Unterhaltungsarbeiten vom Hersteller des Wörther Kunstrasenplatzes vorgeschlagen oder gar vorgeschrieben und ob diese auch durchgeführt wurden. Pfaff hat sich in mehreren Seminaren und Vorträgen über die Vor- und Nachteile der verschiedenen Ausführungen von Fußballplätzen informieren können. Bedenklich stimme ihn, dass der Bürgermeister nicht einmal den Stadtrat informiere, welche „Experten“ das Sanierungskonzept für den Wörther Platz jetzt erarbeitet hätten.
Unabhängig vom Ergebnis der Überprüfung erwarten die Mitglieder der CDU-Fraktion vom Bürgermeisters allerdings weder Einsicht noch Eingeständnis für eventuell Versäumtes. „Er wird wie üblich alle anderen und vor allem die in der Vergangenheit als die Schuldigen ausmachen“ sind sich Peter Pfaff und Jürgen Weber mit ihren Fraktionskollegen einig.
„Die haben keine Ahnung und machen eh was Sie wollen“
„Der einfache Bürger hat sowieso keine Möglichkeit mitzureden“
So oder so ähnlich haben Sie es vielleicht auch mal aus Ihrer näheren Umgebung gehört, wenn es um das Thema Politik ging.
Was für Menschen sind das denn, die ehrenamtlich im Ortsbeirat oder Stadtrat unserer Stadt sitzen? Wenn Sie uns kennenlernen wollen, sind Sie recht herzlich bei uns eingeladen.
Blicken Sie „hinter die Kulissen“ und reden Sie mit uns mit.
Wir freuen uns auf Sie
Ihre CDU Wörth
Einladung zur öffentlichen Fraktionssitzung am 18.07.2022
Beginn: 18:00 Uhr Ort: Kleiner Sitzungssaal im Rathaus
Tagesordnung: Themen im Stadtrat
Diese Fraktionssitzung dient der Vorbereitung auf die nächste Stadtratssitzung am 19.07.2022
SPD und GRÜNE wollen eine neue Satzung über die Gestaltung von bebauten Grundstücken sowie die Begrünung baulicher Anlagen im Stadtrat beschließen.
Nachdem die Mehrheit von SPD und Grünen die Satzung im Bauausschuss verabschiedet hat, will sie diese nun auch im Stadtrat mit ihrer Mehrheit durchsetzen.
Aber welche Folgen hat das für die Bürger/innen in der Stadt Wörth?
1. Geltungsbereich: gesamtes Stadtgebiet, für bebaute Grundstücke und deren äußere Gestaltung baulicher Anlagen auf diesem Grundstück (§1).
2. Festgelegt wird darin der Anteil der Grünflächen von bebauten Grundstücken. Schottergärten, Schüttungen aus Kunststoffprodukten sowie Kunst/Hyprid-Rasen werden defacto dadurch verboten (§3 Abs. 2/5 und §5 Abs. 2).
3. Flachdächer und flachgeneigte Hauptgebäude, genehmigungspflichtigen Anbauten und Nebengebäude sind zu begrünen. Dazu gehören: Garagendächer, Carports, Terrassen und Zufahrten (§4 Abs. 3).
4. Eine Gebäudeseite ist zukünftig zu begrünen (§4 Abs. 2).
5. Vorgärten sind mind. 50 % zu begrünen (§5 Abs. 2).
Bei Verstößen drohen Geldstrafen von 5.000 – 10.000 Euro.
Wer also zukünftig bauen möchte, oder an einem bestehenden Gebäude etwas an/umbaut, sollte sich diesen Entwurf genauer anschauen und vielleicht zur nächsten Stadtratssitzung am 03.05.2022 kommen. Abschließend sollte man doch denken, dass diejenigen, die solche Vorschriften und die damit verbundenen Kosten, beschließen, selbst mit gutem Beispiel voran gehen.
Wir dürfen gespannt sein, wer von den o.g. Ratsmitgliedern in Kürze sein Dach bepflanzen und eine Hauswand mit Kletterpflanzen begrünen wird. Das wäre aber auch schon ohne diese neue Satzung möglich gewesen.
„Hier geht Vertrauen verloren! Für die Stadt droht ein erheblicher Schaden!“ So fasst CDU-Fraktionschef Jürgen Weber das Ergebnis im Konzeptverfahren für die städtischen Flächen im Abtswald Teil C zusammen.
Jürgen Weber geht damit auch auf die Ausführungen des SPD-Sprechers in der Stadtratssitzung ein. Der hatte die rhetorische Frage gestellt, wie weit die Stadt bei der Änderung eines Bebauungsplans für die eigenen Grundstücke gehen dürfe, wenn sich die Rahmenbedingungen geändert hätten.
Aus Sicht der CDU geht die Stadt in diesem Fall zu weit. Gemeinsam hatten CDU, FDP und Freie Wähler deshalb beantragt, die Beratung von der Tagesordnung abzusetzen.
In der nächsten Sitzung sollten die beiden platzierten Bewerber die Gelegenheit erhalten, ihre Konzepte nicht nur der Kommission, sondern dem gewählten Stadtrat, den Bürgern im Abtswald Teil C und der Öffentlichkeit vorzustellen.
Der Antrag, der mehr Transparenz zum Ziel hatte wurde trotz 15 Ja-Stimmen bei 16 Nein-Stimmen von der Mehrheitskoalition von SPD und Grünen abgelehnt.
Aus Sicht der CDU hat sich Situation auf dem Wohnungsmarkt zumindest nicht soweit verändert, als dass sich solche Regeländerungen begründen lassen.
„Die Stadt kann heute nicht von Ihren Bürger und Bürgerinnen verlangen, dass sie die Vorgaben eines Bebauungsplans genauestens einhalten und nicht einmal eine Abweichung von 20 cm zulassen. Um dann gefühlt nur einen Tag später von den gleichen Grundstückseigentümern Zustimmung zu erwarten, wenn es um eine Änderung genau dieses Bebauungsplanes geht, durch die dessen Grundzüge auf den Kopf gestellt werden“
Am Konzeptverfahren beteiligt- Skepsis bei Planänderung
Dem Bürgermeister kann zwar nicht widersprochen werden. Die CDU war in der Kommission für das Konzeptverfahren vertreten. Mit einer von 13 Stimmen war die Einflussmöglichkeit überschaubar gewesen. „Auch dort war auch mit einer Stimmer unsere Abneigung, einen rechtsgültigen Bebauungsplan ohne Not zu ändern, erkennbar. Daraus haben wir nie einen Hehl gemacht.“ Weber verweist auf die Nein-Stimmen aus den Reihen der CDU schon bei der ersten Abstimmung des Bauausschuss im Dezember 2019.
Die CDU wollte sich nicht dem Vorwurf aussetzen, den Zuschuss des Landes für das Verfahren mit dem Zauberwort „Konzeptvergabe“ zu gefährden. Jedoch geschah dies nicht aus Überzeugung und nicht nach dem Motto „Koste es, was es wolle.“
Sicherlich habe sich die CDU nicht widersetzt, als der Rahmen für die Bebauungsplanänderungen beschlossen wurde. „Wer hätte aber auch gedacht, in welchem Umfang hier die Projektentwickler mit dem Segen der Stadtratsmehrheit Gebrauch von diesen Optionen machen. Statt Reihenhäusern auch Kettenhäuser und die Haus- Hof-Bauweise zuzulassen scheint dabei insoweit wenn überhaupt noch das kleinste Übel bei den Änderungen zu sein. Aber eine Verdoppelung der Wohneinheiten müssen die Anwohner als Schlag ins Gesicht bei ihrem Wunsch nach ruhigen Wohnverhältnissen empfinden. Ein Wunsch, den viele ins Baugebiet Abtswald Teil C geführt habe.
Nicht immer muss ein Gewinner auch der Erste sein
Bei allem Verständnis für das Gemeinwohl und der Verpflichtung von Eigentum darauf: Hier geht Vertrauen verloren, das die Stadt unter Harald Seiter über Jahre aufgebaut und zurecht bei den Bauherren genossen hat. Ein solches Pfund sollte nicht zugunsten der Interessen von Baulöwen aufs Spiel gesetzt werden.
Die Kommission mag aus ihrer Sicht eine kompetente Entscheidung getroffen haben. Diese kann jedoch für die gewählten Mitglieder des Stadtrates nur eine Empfehlung sein. Bei der Umsetzung im notwendigen Bebauungsplanverfahren müssen erhebliche Hindernisse überwunden werden. Das Ziel, für Entspannung auf dem Wohnungsmarkt zu sorgen, könnte damit in weite Ferne rücken. Wohnungssuchenden hätte man damit einen Bärendienst erwiesen. Beratung und Entscheidung über die Vergabe gehören in den Stadtrat. Die Akzeptanz betroffener Anwohner im Baugebiet ist wichtiger, als eine schnelle und übereilte Entscheidung. Die Belange von Bürgerinenen und Bürgern sollten grörßeres Gewicht haben als „ein berechtigtes Interesse“ von Bauträgern, von dem der Bürgermeister gesprochen hat.
Grundsätzlich begrüßt die CDU den Bau von Radwegen, insbesondere im Stattgebiet, hier möchten wir nur an den dazugehörigen gemeinsamen Antrag bzw. Stadtratsbeschluss aus der letzten Sitzung erinnern.
Für den hier betroffenen Streckenverlauf gibt es bereits bestehenden Radwege. Zugegeben müssen diese noch etwas ausgebaut werden, überzeugen uns aber im neugeplanten Streckenverlauf nicht.
Da einige Stadtinternen Radwege zwischen den Ortsbezirken noch offen sind sehen wir erstmal dort Handlungsbedarf sowie die Notwendigkeit Geld für Radwege dort zu investieren, wo noch keine bestehen.
Aus diesem Grund lehnen wir den Beschlussvorschlag ab.
Die Wörther CDU wird im bevorstehenden Bundestagswahlkampf die Zahl der Plakate im öffentlichen Raum deutlich reduzieren. „Wir werden uns an dem Wettlauf „größer-bunter-immer mehr“ nicht beteiligen“ heißt es in einer von Stadtverbandsvorstand und Fraktion im Stadtrat gemeinsam herausgegebenen Stellungnahme. „Wir tragen damit auch der Kritik an den Parteien wegen des Wildwuchses bei den Wahlen im Frühjahr Rechnung.“
Für die Plakatierung gebe es in der Stadt Wörth eindeutige Regelungen. „Die Parteien sollten sich darüber nicht hinwegsetzen und für sich Privilegien in Anspruch nehmen“. Der Bedeutung der Wahlen für die Demokratie werde in der Stadt mit den Plakatwänden Rechnung getragen. In anderen Orten beschränke sich die Plakatierung darauf. Dem Ortsbild sei das alles andere als abträglich. „Warum soll das in Wörth nicht wie andernorts auch funktionieren?“ wird in der Stellungnahme gefragt.
Wenn es über die Plakatwände hinaus noch Bedarf gebe, für örtliche Veranstaltungen zu werben, sehe die Sondernutzungssatzung für die Straßen der Stadt ausreichende Möglichkeiten vor.
Die damit verbundenen Regelungen gelte es einzuhalten und nicht zu ignorieren wie das bei den letzten Wahlen im Frühjahr festzustellen war. Im Übrigen spreche gerade der Ressourcenverbrauch im Hinblick auf den Klimawandel gegen Plakatierungsexzesse, gleichgültig ob hier mit Hohlkammerplakaten oder in herkömmlicher Weise agiert werde. Die CDU fordert die anderen Parteien auf, sich der Beschränkung anzuschließen.
Update Ottstraße:
Die Sanierung der Ottstraße wird 4 Bauabschnitten durchgeführt.
1. Abtswaldstraße - Moltkestraße
2. Moltkestraße - Zügelstraße
3. Zügelstraße - Zügelapotheke
4. Ziegelapotheke - Luitpoldstraße
Diese Bauabschnitte werden in der Umbauphase von 3,5 - 4 Monate vollkommen gesperrt sein.
Bis zum Baubeginn müssen aus unserer Sicht noch folgende Fragen geklärt werden:
Wo und wie viele Ausweichparkplätze für die betroffenen Anwohner stehen aktuell zur Verfügung?
Wo erfolgt die Übergabe der Mülltonnen?
Welche Kosten (Hausanschlüsse) kommen auf die Eigentümer der Ottstraße zu?
Welche Gesamtkosten fließen in die Umlage?
Wie viele Ausweichparkplätze werden nach dem Umbau für die in der Ottstraße wegfallenden Parkplätze geschaffen?
Auf Vorschlag der CDU-Fraktion soll das Grundstück Ottstraße / Zügelstraße (neben Gasthaus Bayrischer Hof) als Parkplatz ausgewiesen werden. Dort sollen, die in der Planung fehlenden "Behinderten-gerechten Parkplätze" dauerhaft geschaffen werden. Wir streben hier eine dauerhafte Lösung für die Bürger/innen in Wörth an.
e-Mobilität:
Im Zuge der Sanierung sollten auch Lademöglichkeiten für e-Autos und e-Bikes geschaffen werden. Eine nachträgliche Aufstellung von Ladesäulen würde erhebliche Mehraufwände bedeuten. Leider wurde diese Möglichkeit in der bisherigen Planung nicht berücksichtigt.
Provisorische Parkplätze Herrenstraße:
Während der Umbauphase der Ottstraße sollen hier 9 provisorische Ausweichparkplätze entstehen.
Wie sieht jedoch die Parkplatzsituation nach Fertigstellung der Ottstraße aus? der Verweis auf den Altortsrahmenplan reicht uns hier nicht aus.
Am 29.06.2021 findet hierzu eine Info-Veranstaltung im Bayrischen Hof statt.
Vielleicht können diese Fragen dann dort geklärt werden.
Sollten Sie Fragen zu diesem Thema haben, schreiben Sie uns einfach.
Termin und Durchführung Wörther Kerwe:
Der Termin für die Wörther Kerwe soll vorerst beibehalten werden.
Da jedoch viele Schausteller aufgrund der Corona-Situation nicht an der Kerwe teilnehmen werden, sollen hierzu Alternativen erarbeitet werden.
Für Vorschläge aus der Bevölkerung sind wir jederzeit offen.
Lärmschutz A65/Dorschberg - B9/Alt-Wörth - B10/Maximiliansau:
Die aktuellen Kostenschätzungen belaufen sich auf ca. 7-8,5 Mio. Euro. Lärmschutz-Maßnahmen in diesem Bereich müssen aufgrund der Rechtslage und der gemessenen Grenzwerte von der Stadt und somit von uns allen getragen werden. Mögliche Kosten-Reduzierungen durch Nutzung der Lärmschutzwände zur Stromerzeugung müssen noch untersucht werden.
Wir werden Sie hierzu auf dem Laufenden halten.
Ihre CDU im Ortsbeirat Wörth
Diese Frage wird immer wieder gestellt. Auch innerhalb der CDU wurde diese Frage kontrovers behandelt. Eine endgültige Antwort darauf konnte nicht gefunden werden.
Einerseits würden wir gerne darauf verzichten und den persönlichen Kontakt, Versammlungen und Infostände vorziehen. Aber gerade in der jetzigen Zeit sind diese persönlichen Kontakte leider nicht möglich.
Moderne Kommunikationsmedien wie Internet, Facebook, YouTube usw. sind für einige ältere Menschen nicht ganz so einfach zu bedienen.
Dennoch sehen auch wir die Plakatierung und die damit verbundenen Exzesse vielerorts sehr kritisch. Schon vor vier Jahren hat sich der Stadtrat dem Problem gewidmet und dazu eine Satzung beschlossen. Nach ihr sind grundsätzlich nur 60 frei aufgestellte Plakate im Stadtgebiet zulässig. Dies gilt auch für Wahlen. Deshalb hat die Stadtverwaltung auch in ihren Genehmigung der Anträge der Parteien diese Beschränkung übernommen. Ausnahmen, die nach der Satzung bei Wahlen zulässig sind, wurden nicht genehmigt. Sie sind wohl auch nicht beantragt worden.
Daneben wurden seitens des Ordnungsamtes der Stadt Wörth bestimmte Regel für die Aufstellung der Plakate vorgeschrieben und dienen vor allem der Sicherheit eines jeden Einzelnen von uns. Die CDU hat sich zumindest nicht bewusst über die Regelungen hinweggesetzt.
Zusammengefasst und vereinfach lauten diese:
Webetafel dürfen den Straßenverkehr nicht behindern und dürfen nicht an Verkehrszeichen, Verkehrseinrichtungen sowie Kurven, an Einmündungen und Verkehrsinseln angebracht werden.
Im Bereich der Straßenkreuzungen und Straßeneinmündungen muss der Abstand 20 m betragen, vor und hinter Fußgängerüberwegen beträgt der Abstand 10 m.
Plakate an Guss-Kandelabern und Straßenlaterne (Beleuchtungsmasten) müssen in 2,20 m Höhe angebracht werden und dürfen bei Geh.- und Radwegen durch ihr Hereinragen nicht den Verkehrsraum behindern.
Im Bereich der Feuerwehrzufahrten, Radwegen und Bushaltestellen dürfen Webetafel nicht aufgestellt werden.
Da jeder Fehler machen kann und die Werbetafeln sich auch lockern oder herabrutschen können, bitte wir um Ihre Hilfe.
Melden Sie sich einfach bei uns, wenn Ihnen eine solche Werbetafel auffällt. Senden Sie uns gerne ein Bild mit dem Straßennamen.
Ihre CDU Wörth
Alle Auflagen und Festlegungen finden Sie im §2 der Satzung über die Sondernutzung an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen der Stadt Wörth am Rhein §41 ff Landesstraßengesetz RLP.
Trotz Ortsbeiratsbeschluss: Ampelanlage für Grundschüler lässt auf sich warten
Am Ende wird es heißen: Zuständig für verkehrsbehördliche Maßnahmen ist die Verwaltung. Die Räte können hier keine Entscheidungen treffen, erst Recht der Verwaltung keine Befehle erteilen. Aber das sagt die Verwaltung mit dem Bürgermeister an der Spitze mit Sicherheit erst dann, wenn sie sich gar nicht mehr zu helfen weiß.
Bisher versucht der Bürgermeister mit einer „Halbzeitbilanz“ davon zu überzeugen, wie erfolgreich er sein Wahlprogramm umsetzt. Dort hatte es geheißen:
Wie ernst der Bürgermeister das nimmt, soll am Beispiel der seit Jahren geforderten Ampelanlage verdeutlicht werden:
Bereits am 09.12.2019 beschloss der Ortsbeirat auf Antrag der CDU die Installation einer mobile Ampelanlage zur Querung der Ludwigstraße / Pfarrstraße, um den Schulweg für die Kinder der Dammschule sicherer zu gestalten.
Aus dem Protokoll der Sitzung geht der Auftrag an die Verwaltung klar hervor:
„Der Ortsbeirat beschloss bei acht JA-Stimmen, drei Nein-Stimmen und zwei Enthaltungen die Verwaltung zu beauftragen, die Errichtung einer vorläufigen (mobilen) Ampelanlage am Standort der geplanten Fußgänger-Überquerung zu prüfen und die erforderlichen Schritte einzuleiten, bis diese umgesetzt ist.“
Ein klare Sache, könnte man meinen.
Am 06.07.2020 haben wir das erste Mal nachgefragt - 8 Monate danach – OHNE ERGEBNIS
Am 24.08.2020 haben wir das zweite Mal nachgefragt – fast zwei weiter Monate später – WIEDER OHNE ERGEBNIS
Am 24.11.2020 haben wir zum 3 Mal nachgefragt – wieder 2 Monate danach
Nun wurden wir auf die Sitzung vom 24.06.2020 verwiesen und uns wurde mitgeteilt, dass im „Rahmen der Abstufung der L540“ verschiedene Mahnahmen geprüft und auch umgesetzt werden. Der Ortsbeirat werde darüber unterrichtet“
Die Abstufung der L540 wurde bereits Monate zuvor beschlossen und zum 01.01.2021 vorgenommen. Das ist mittlerweile 2 Monate her.
Grund genug für die Ratskollegen der FDP einmal nachzufragen.
Die Antwort des Bürgermeister veranlasste unser Ratsmitglied Hans Joachim Baldauf die Verwaltung nochmals auf den eindeutigen Beschluss des Rates hinzuweisen.
Scheinbar sichtlich gereizt antwortet der Verwaltungschef, dass man nicht etwas prüfen können, wenn die rechtlichen Voraussetzungen erst mit dem „Eigentumsübergang“ zum 01.01.2021 geklärt seien. Zusätzlich müsse dies mit der Polizeibehörde geklärt werden.
Außerdem müsse man der Verwaltung ja auch etwas Zeit geben.
Können Sie das verstehen?
Wir auch nicht.
Wenn hier Jemand also gereizt sein darf, sind das die Bürgerinnen und Bürger von Wörth und der Mitglieder des Ortsbeirates, die sich für einen sicheren Schulweg zur Dammschule stark gemacht haben.
Und eine Frage in diesem Zusammenhang sei noch gestattet:
In der Sitzung des Ortsbeirate am 24.08.2020 war der Bürgermeister persönlich anwesend, dort erhielten wir jedoch keine solche Antwort von ihm.
Und irgendwann, wenn das Ausredenrepertoire nach seiner x-ten Wiederholung dann auch bis zum Letzten ausgeschöpft ist, wird es heißen: Zuständig für verkehrsbehördliche Maßnahmen ist die Verwaltung…..
Allen Halbzeitbilanzen über die Umsetzung von Wahlprogrammen zum Trotz.
Hauptthema der Sitzung war die Sanierung und Umgestaltung der Ottstraße im Ortsbezirk Wörth und die Vorstellung der Entwurfsplanung
Mit Kosten von ca. 1,67 Mio. liegt die Entwurfsplanung aktuell sogar über der von uns angenommenen Summe, die anteilig über die Umlage auf uns alle zukommen wird.
Anhand der Anlagen können Sie sich einen ersten Eindruck von den Entwürfen zur Umgestaltung der Ottstraße machen.
Bei einem geplanten Umbaubeginn im Sommer 2021 sind für uns noch einige Fragen offen bzw. nicht ausreichend geklärt.
Sollten Sie noch weitere Fragen oder Anregungen hierzu haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung
Ihre CDU im Ortsbeirat Wörth
In der Ortsbeiratssitzung vom 09.12.2019 stellte die CDU den Antrag eine mobile Ampelanlage zur Querung der Ludwigstraße / Pfarrstraße zu installieren, um den Schulweg für die Kinder der Dammschule sicherer zu gestalten.
Am 24.06.2020 haben wir dann erneut nachgefragt, was denn nun für die Sicherheit der Schulkinder unternommen wurde. Eine Antwort zum Stand unseres Antrages erhielten wir jedoch nicht.
In der Ortsbeiratssitzung vom 24.11.2020 wurde dann auf die Sitzung vom 24.06.2020 verwiesen, in der, wie oben erwähnt, keine Antwort gegeben wurde.
Jedoch wurde uns mitgeteilt, dass im „Rahmen der Abstufung der L540“ verschiedene Mahnahmen geprüft und auch umgesetzt werden.
Nun, die Abstufung der L540 wurde zum 01.01.2021 vorgenommen.
Die Geschwindigkeit wurde bereits auf 30 km herabgesetzt.
Aber für die Sicherheit unserer Schulkinder, durch die Errichtung einen Fußgängerampel wurde noch nichts getan.
Liegt es vielleicht daran, dass zu wenig Zeit für die Planung war? (seit Dez. 2019)
Oder, dass es sich bei der Errichtung einer mobilen Ampelanlage um den Antrag der CDU handelte?
Bei der Aufstellung der Schilder zur Geschwindigkeitsbegrenzung ging es doch auch sehr schnell.
Oder, weil nicht alle Parteien einstimmig mit der CDU für die Sicherheit der Schulkinder gestimmt haben?
Ihre CDU im Ortsbeirat Wörth
Torsten Werling kandidiert für die Wahl des Ortsvorstehers in Wörth. Am Dienstag, den 19.01.2021 wählte der CDU-Ortsverband Wörth Torsten Werling in einer außerordentlichen Mitgliederversammlung als unseren Kandidaten für die am 14. März 2021 zusammen mit der Landtagswahl stattfindende Wahl.
Der 57-jährige gelernte Elektroanlageninstallateur stammt aus Hatzenbühl und kam 1981 der Liebe wegen nach Wörth. Seit dieser Zeit ist Werling nicht nur mit seiner aus Wörth stammenden Frau Patricia verbunden, sondern auch mit „seinem“ Wörth. Der Vater von 2 Kindern betreibt seit 1987 als selbstständiger Kaufmann in der Großküchenbrache mit WECO seine eigene Firma im Industriegebiet In den Niederwiesen.
In der Wörther Kommunalpolitik ist Torsten Werling seit 2001 aktives Mitglied im CDU Ortsverband, hier wurde er Anfang 2020 auch in den Vorstand gewählt. Neben seinem politischen Engagement ist er auch Mitglied diverser Vereine in Wörth.
In seiner Vorstellungsrede betonte Werling, er wolle sich für einen Schülerübergang am Kirchenvorplatz einsetzen. Das Thema Ottstraße beschäftige Werling nicht nur auf Grund seiner eigenen Selbstständigkeit persönlich. Auch die Entwicklung auf dem Dorschberg ist ein Thema, das aus Sicht Werlings angegangen werden muss. Hierzu zählt auch die Belebung des Bürgerparks.
Torsten Werling schloss seine Ausführungen vor der CDU Mitgliederversammlung damit ab, dass er wirklich „Bock auf das Amt“ habe.
CDU spricht mit vielen Anwohnern der Ottstraße
Andreas Hella vermittelt in der Rheinpfalz vom 18.09.2020 den Eindruck, die CDU habe wegen der Umgestaltung der Ottstraße nur mit drei betroffenen Anwohnern gesprochen. Das ist schlichtweg falsch. Vielmehr steht die CDU seit vielen Jahren mit Gewerbetreibenden und Anwohnern dort im Gespräch. In der Stadtratssitzung hat Fraktionsvorsitzender Jürgen Weber eine Stellungnahme von Eigentümern vorgetragen. Die Verwaltungsspitze hatte es den Verfassern zuvor verweigert, als Betroffene und Vertreter einer Bevölkerungsgruppe angehört zu werden. Wie im Stadtrat auch, weist erhebt Weber nicht den Anspruch, für alle Anwohner in der Ottstraße zu sprechen. Er tritt aber auch Unterstellungen entgegen, die CDU wehre sich grundsätzlich gegen eine Umgestaltung der Ottstraße. Wer das, wie in der Stadtratssitzung geschehen, behauptet, verdrehe die Tatsachen. Möglicherweise solle damit von den negativen Begleiterscheinungen einer "radikalen Lösung" abgelenkt werden. Die habe es schon mit der Einbahnstraßenregelung in der Ottstraße gegeben. Sie wurde angeblich nur versuchsweise angeordnet. Die CDU habe in ihr eine nicht minder "radikale Lösung" gesehen. Schon vor drei Jahren habe sie festgestellt: "Der Durchgangsverkehr im Altort wird teilweise abnehmen." Das war gewollt. "Teilweise wird es zu einer Verlagerung des Verkehrs in andere Straßen kommen." Ob gewollt oder nicht, man hat es zumindest in Kauf genommen. Damit wurden auch die Belastungen den dortigen Anwohnern zugemutet.
Folgen Einbahnstraßenregelung bereits vor drei Jahren abgesehen
Die Wohnqualität in der Ottstraße habe damit teilweise erhöht werden können. Einher gehe aber ein weiteres Wegbrechen der Nahversorgung. Leider verliere der Altort deshalb aber auch an Lebensqualität. Soviel Offenheit und Ehrlichkeit sollte von den Verantwortlichen erwartet werden, dies zuzugestehen, erwartet die CDU. Stattdessen werde aber sogar bestritten, dass die Zahl der Geschäfte seit der Einführung der Einbahnstraßenregelung zurückgegangen sei.
Ähnliche Folgen würden für die Anordnung einer Fahrradstraße erwartet. Sie sei schwer mit der ursprünglich beschlossenen Mischverkehrsfläche zu vereinbaren. Statt einer Gleichberechtigung aller Verkehrsteilnehmer sollen nun Fahrradfahrer Vorrang haben. Davon war in den zunächst beschlossenen Planungen keine Rede. Der damit einhergehende Gesinnungswandel sei Andreas Hella zugestanden. Allerdings sollte er sich auch dazu bekennen, sich mit einer "radikalen Lösung" zwar für bessere Wohnverhältnisse einzusetzen. Er sollte dabei aber nicht verschweigen, dabei existentielle Nachteile für Handel- und Gewerbe und damit für die Nahversorgung in Kauf zu nehmen.
Realistische Abwägung der Interessen
Die CDU kritisiert auch Hellas Hinweise auf Eigentumsverhältnisse in der Ottstraße. Sie träfen erstens nicht zu und seien im übrigen nur geeignet, Neid und Missgunst zu schüren. Schließlich sei er als Eigentümer selbst betroffen. Ihm gehe es um bessere Wohnverhältnisse für sich. Hella habe bei der Entscheidung über die Umgestaltung der Ottstraße sowohl im Lenkungskreis als auch im Stadtrat mitgewirkt. Zumindest seine Abstimmung im Stadtrat sei geeignet, den „bösen Schein“ zu wecken. Eigentlich sollte der vermieden werden.
Umso mehr setze sich die CDU für eine realistische Abwägung der Interessen ein. Gemeinwohl stehe dabei vor egoistischen Eigeninteressen. Dabei wollen wir mit den Betroffenen offen und ehrlich umgehen. Für die CDU gelte: "Radikale Lösungen" als die "eierlegende Wollmilchsau" zu verkaufen, ist unsere Sache nicht. Zur Ehrlichkeit gehört auch: Über zusätzliche Parkplätze in der Herrenstraße, hinter der Katholischen Kirche und in der Moltkestraße werden sich die dortigen Anwohner sicher freuen. Solange dafür entweder die eigentums- oder baurechtlichen Voraussetzungen oder gar beide fehlen, bleiben sie Visionen. Fatal wäre es, wenn sie das auch noch bei Beginn der Ausbaumaßnahmen in der Ottstraße wären. Es wird also höchste Zeit, hier tätig zu werden. Die Verhandlungsposition der Stadt beim Grunderwerb wird dadurch hoffentlich nicht unnötig geschwächt.“
Auch die CDU möchte, dass der Altort lebenswert wird. Deshalb hatte sich die CDU auch dafür ausgesprochen, die Abstufung der L 540 zu beantragen. Denn für die beabsichtigte „Schrankenlösung“ war das die Voraussetzung. Wir hatten damals unsere Bedenken zurückgestellt. Denn an uns sollte die Schrankenlösung nicht scheitern. Inzwischen ist sie das aber trotzdem. Damit sind keine Gründe mehr für eine Abstufung erkennbar.
Beim Ausbau der Straße hat die Stadt zwar „etwas mehr Gestaltungsspielraum als wenn das Land nach wie vor Baulastträger“ wäre. Dafür hat sie aber zukünftig 1.400 Meter Ortsdurchfahrt in der Baulast zu unterhalten und zu erneuern. Spätestens jetzt sollten zumindest die Kosten eine Frage Wert sein. Denn zu denen der Ortsdurchfahrt kommen noch 2.000 Meter dann ehemalige Landessstraße nebst Radweg vom Ortsausgangsschild bis zur Hafenstraße hinzu.
Schrankenlösung wäre nur als Gemeindestraße möglich gewesen
Die Schrankenlösung wäre als Landesstraße nicht möglich gewesen. Fast alles andere mit dem LBM aber schon. Dazu muss man sich nur die Ortsdurchfahrtén in anderen Orten anschauen, die zuletzt umgestaltet wurden. Dort zahlen die Anlieger gerade einmal 70 % der Kosten für die Gehwege. In Wörth stattdessen 70 % der ganzen Ortsdurchfahrt.
Umso mehr verwundert die Forderung der Stadtratsmehrheit, die Straße abzustufen. Das ist einmalig, dass eine Kommune sich dazu freiwillig bereit erklärt. Noch dazu ohne die Vor- und Nachteile abzuwägen, geschweige denn die Kosten zu kennen. Dann wundert man sich über den Vorwurf, es werden Entscheidungen getroffen, koste es was es wolle.
Keine Zustimmung zum Vertrag mit Jockgrim
Die CDU haben folgende Gründe veranlasst, dem Vertrag mit Jockgrim nicht zuzustimmen:
Die Schrankenlösung wurde aufgegeben, da das Land diese als nicht zulässig beurteilt hatte und somit nicht umgesetzt werden kann.
Der LBM hat einem Umbau vor der Kirche St. Ägidius incl. der betroffenen Straße auch ohne Abstufung zugestimmt.
Am Ausbauquerschnitt und auch an der Gestaltung der Ortsdurchfahrt wird sich nicht viel ändern, gleichgültig ob sie eine Landesstraße bleibt oder zur Gemeindestraße heruntergestuft wird. Zusätzlich haben wir bei einer Herabstufung mehrere Kilometer Strasse zusätzlich zu unterhalten, erneuern und die Verkehrssicherheit herzustellen.
Offen sind immer noch folgende Fragen:
Nach Scheitern der Schrankenlösung fehlen Entscheidungsgrundlagen für Abstufung
Im Ortsbeirat hatte ein Mandatsträger der FDP den Finger auf den wunden Punkt gelegt: Die angeblich unterschiedlichen Gestaltungsmöglichkeiten beim Ausbau einer Ortsdurchfahrt als Gemeinde- oder Landesstraße sind genau so wenig dargesstellt wie die Kosten, die in dem einen oder anderen Fall auf die Bürger zukommen. Damit fehlt eine solide Entscheidungsgrundlage. Erst Recht gibt es für die CDU keine Politik nach dem Motto, koste es was es wolle.