Satzung über die Gestaltung von bebauten Grundstücken sowie die Begrünung baulicher Anlagen

SPD und GRÜNE wollen eine neue Satzung über die Gestaltung von bebauten Grundstücken sowie die Begrünung baulicher Anlagen im Stadtrat beschließen.

Nachdem die Mehrheit von SPD und Grünen die Satzung im Bauausschuss verabschiedet hat, will sie diese nun auch im Stadtrat mit ihrer Mehrheit durchsetzen. 

Aber welche Folgen hat das für die Bürger/innen in der Stadt Wörth?

 

1. Geltungsbereich: gesamtes Stadtgebiet, für bebaute Grundstücke und deren äußere Gestaltung baulicher Anlagen auf diesem Grundstück (§1).

 

2. Festgelegt wird darin der Anteil der Grünflächen von bebauten Grundstücken. Schottergärten, Schüttungen aus Kunststoffprodukten sowie Kunst/Hyprid-Rasen werden  defacto dadurch verboten (§3 Abs. 2/5 und §5 Abs. 2).

 

3. Flachdächer und flachgeneigte Hauptgebäude, genehmigungspflichtigen Anbauten und Nebengebäude sind zu begrünen. Dazu gehören: Garagendächer, Carports, Terrassen und Zufahrten (§4 Abs. 3).  

 

4. Eine Gebäudeseite ist zukünftig zu begrünen (§4 Abs. 2).    

 

5. Vorgärten sind mind. 50 % zu begrünen (§5 Abs. 2).

 

Bei Verstößen drohen Geldstrafen von 5.000 – 10.000 Euro.

 

Wer also zukünftig bauen möchte, oder an einem bestehenden Gebäude etwas an/umbaut, sollte sich diesen Entwurf genauer anschauen und vielleicht zur nächsten Stadtratssitzung am 03.05.2022 kommen. Abschließend sollte man doch denken, dass diejenigen, die solche Vorschriften und die damit verbundenen Kosten, beschließen, selbst mit gutem Beispiel voran gehen.

 

Wir dürfen gespannt sein, wer von den o.g. Ratsmitgliedern in Kürze sein Dach bepflanzen und eine Hauswand mit Kletterpflanzen begrünen wird. Das wäre aber auch schon ohne diese neue Satzung möglich gewesen.