Mehrheitskoalition von SPD und Grünen drückt Ihren Willen im Stadtrat durch - Nicht nur CDU fürchtet Vertrauensverlust bei Bürgerinnen und Bürger

„Hier geht Vertrauen verloren! Für die Stadt droht ein erheblicher Schaden!“ So fasst CDU-Fraktionschef Jürgen Weber das Ergebnis im Konzeptverfahren für die städtischen Flächen im Abtswald Teil C zusammen. 

 

Jürgen Weber geht damit auch auf die Ausführungen des SPD-Sprechers in der Stadtratssitzung ein. Der hatte die rhetorische Frage gestellt, wie weit die Stadt bei der Änderung eines Bebauungsplans für die eigenen Grundstücke gehen dürfe, wenn sich die Rahmenbedingungen geändert hätten.

 

Aus Sicht der CDU geht die Stadt in diesem Fall zu weit. Gemeinsam hatten CDU, FDP und Freie Wähler deshalb beantragt, die Beratung von der Tagesordnung abzusetzen. 

 

In der nächsten Sitzung sollten die beiden platzierten Bewerber die Gelegenheit erhalten, ihre Konzepte nicht nur der Kommission, sondern dem gewählten Stadtrat, den Bürgern im Abtswald Teil C und der Öffentlichkeit vorzustellen. 

 

Der Antrag, der mehr Transparenz zum Ziel hatte wurde trotz 15 Ja-Stimmen bei 16 Nein-Stimmen von der Mehrheitskoalition von SPD und Grünen abgelehnt.

 

Aus Sicht der CDU hat sich Situation auf dem Wohnungsmarkt zumindest nicht soweit verändert, als dass sich solche Regeländerungen begründen lassen. 

 

„Die Stadt kann heute nicht von Ihren Bürger und Bürgerinnen verlangen, dass sie die Vorgaben eines Bebauungsplans genauestens einhalten und nicht einmal eine Abweichung von 20 cm zulassen. Um dann gefühlt nur einen Tag später von den gleichen Grundstückseigentümern Zustimmung zu erwarten,  wenn es um eine Änderung genau dieses Bebauungsplanes geht, durch die dessen Grundzüge auf den Kopf gestellt werden“ 

 

Am Konzeptverfahren beteiligt- Skepsis bei Planänderung 

Dem Bürgermeister kann zwar nicht widersprochen werden. Die CDU war in der Kommission für das Konzeptverfahren vertreten. Mit einer von 13 Stimmen war die Einflussmöglichkeit überschaubar gewesen. „Auch dort war auch mit einer Stimmer unsere Abneigung, einen rechtsgültigen Bebauungsplan ohne Not zu ändern, erkennbar. Daraus haben wir nie einen Hehl gemacht.“ Weber verweist  auf die Nein-Stimmen aus den Reihen der CDU schon bei der ersten Abstimmung des Bauausschuss im Dezember 2019. 

 

Die CDU wollte sich nicht dem Vorwurf aussetzen, den Zuschuss des Landes für das Verfahren mit dem Zauberwort „Konzeptvergabe“ zu gefährden. Jedoch geschah dies nicht aus Überzeugung und nicht nach dem Motto „Koste es, was es wolle.“

 

Sicherlich habe sich die CDU nicht widersetzt, als der Rahmen für die Bebauungsplanänderungen beschlossen wurde. „Wer hätte aber auch gedacht, in welchem Umfang hier die Projektentwickler mit dem Segen der Stadtratsmehrheit  Gebrauch von diesen Optionen machen. Statt Reihenhäusern auch Kettenhäuser und die Haus- Hof-Bauweise zuzulassen scheint dabei insoweit wenn überhaupt noch das kleinste Übel bei den Änderungen zu sein. Aber eine Verdoppelung der Wohneinheiten müssen die Anwohner als Schlag ins Gesicht bei ihrem Wunsch nach ruhigen Wohnverhältnissen empfinden. Ein Wunsch, den viele ins Baugebiet Abtswald Teil C geführt habe.  

 

Nicht immer muss ein Gewinner auch der Erste sein

Bei allem Verständnis für das Gemeinwohl und der Verpflichtung von Eigentum darauf: Hier geht Vertrauen verloren, das die Stadt unter Harald Seiter über Jahre aufgebaut und zurecht bei den Bauherren genossen hat. Ein solches Pfund sollte nicht zugunsten der Interessen von Baulöwen aufs Spiel gesetzt werden. 

 

Die Kommission mag aus ihrer Sicht eine kompetente Entscheidung getroffen haben. Diese kann jedoch für die gewählten Mitglieder des Stadtrates nur eine Empfehlung sein. Bei der Umsetzung im notwendigen Bebauungsplanverfahren müssen erhebliche Hindernisse überwunden werden. Das Ziel, für Entspannung auf dem Wohnungsmarkt zu sorgen, könnte damit in weite Ferne rücken. Wohnungssuchenden hätte man damit einen Bärendienst erwiesen. Beratung und Entscheidung über die Vergabe gehören in den Stadtrat. Die Akzeptanz betroffener Anwohner im Baugebiet ist wichtiger, als eine schnelle und übereilte Entscheidung. Die Belange von Bürgerinenen und Bürgern sollten grörßeres Gewicht haben als „ein berechtigtes Interesse“ von Bauträgern, von dem der Bürgermeister gesprochen hat.