Neues aus dem Stadtrat: Vergabe von fünf Baugrundstücken im Baugebiet „Im Wiesengrund Teil B“ in Büchelberg

Viele Jahre haben sich die CDU und die städtischen Gremien mit der Verwirklichung des zweiten Abschnitts des Baugebiets „Im Wiesengrund“ beschäftigt.

Die Erschließung des Baugebiets „Im Wiesengrund Teil B“ steht kurz vor dem Abschluss. Nach dem Ortsbeirat Büchelberg hat sich nun auch der Stadtrat mit der Vergabe der fünf stadteigenen Grundstücke befasst.

Ortsvorsteherin Stefanie Gerstner betonte im Stadtrat die Bedeutung des Baugebiets für die Entwicklung Büchelbergs – insbesondere im Hinblick auf den Erhalt der Grundschule und des Kindergartens. Das Ziel der CDU, jungen Familien bezahlbare Bauplätze anzubieten, könne nur erreicht werden, wenn keine sogenannten „nicht beitragspflichtigen Beiträge“ in die Kaufpreisgestaltung einfließen.

In diesem Zusammenhang verwies Stefanie Gerstner auf den Bebauungsplan „Abtswald Teil C“ vom 13.10.2022, bei dem entsprechende Kosten ebenfalls nicht berücksichtigt wurden.

Die Bauleitplanung ist eine hoheitliche Aufgabe der Gemeinde. Über die Aufstellung und Durchführung eines Bebauungsplanverfahrens entscheidet daher die Kommune im Rahmen ihrer Planungshoheit und trägt auch die dabei entstehenden Kosten.

Der Stadtrat folgte der Empfehlung des Ortsbeirates Büchelberg in allen Punkten – sowohl bei der Preisgestaltung als auch bei den Vergabebedingungen.

Für die Vergabe wurde ein Punktesystem beschlossen, in dem ehrenamtliches Engagement bei Hilfsorganisationen im Stadtgebiet besonders gewürdigt wird.

Angehörige der Feuerwehr, des DRK, der DLRG und des THW erhalten dabei zusätzlich 15 Punkte.

Der Baulandpreis beträgt 160,00 Euro pro Quadratmeter, zuzüglich der Erschließungskosten.