Neue Wahlwerbesatzung im Stadtrat für Wörth beschlossen

Zukünfitig sind solche Wahlplakate nur noch auf den Stellwänden möglich!
Zukünfitig sind solche Wahlplakate nur noch auf den Stellwänden möglich!

Schon seit etlichen Jahren wird darüber gesprochen die Wahlwerbung im öffentlichen Raum der Stadt Wörth zu beschränken. Nun hat die Verwaltung dem Stadtrat am 26.08.2025 eine ausgearbeitete Satzung zur Regelung über die Werbung für politische Zwecke auf öffentlichen Straßen während der Wahlkampfzeit (Wahlwerbesatzung) vorgelegt. CDU Fraktionssprecher Jürgen Weber begrüßte ausdrücklich diese Satzung und wies auf deutliche Reduzierung von Wahlplakaten im öffentlichen Raum hin. Im Stadtgebiet darf jede(r) Einzelbewerber/in, Partei oder Wählervereinigung nur auf den durch die Stadt Wörth zur Verfügung gestellten Plakatwänden Werbeträger anbringen. Ausgenommen sind Werbeträger anlässlich von öffentlichen Veranstaltungen von Berechtigten. Auch hier wurde auf Vorschlag der CDU eine Beschränkung eingeführt. Zukünftig dürfen in Wörth und Maximiliansau je 15 und in Schaidt und Büchelberg je 5 Doppelplakate aufgehängt werden. Die Wahlwerbesatzung wurde bei 7 Enthaltungen aus der SPD Fraktion beschlossen.