
Schon seit vielen Jahren beschäftigen sich die städtischen Gremien mit der K 23 bei Schaidt. Schon 2019 hatte der Kreis der Stadtverwaltung Wörth mitgeteilt, dass eine Einstufungsprüfung durch das LBM Speyer durchgeführt wurde. Diese ergab, dass die Widmung der von Schaidt bis zur L545 verlaufenden Kreisstraße gemäß Landesstraßengesetz nicht gerechtfertigt ist. Deshalb kann die Straße nicht saniert werden und ist abzustufen. Der Stadt Wörth wurde die Übernahme als Gemeindestraße angeboten. Dies lehnte der Stadtrat im Mai 2020, wegen den Koste Risiken, einstimmig ab. Nur der innerörtliche Teilabschnitt der K 23 zwischen Einmündung Speckstraße bis zur Einfahrt Kulturhalle soll als gewidmete Gemeindestraße „Waldstraße“ vom Landkreis übernommen werden.
Durch Bürgermeister Steffen Weiß wurde mit dem Landrat Martin Brandl die Möglichkeit erörtert, wie die Straße weiterhin als Radweg genutzt werden könnte. Die Ergebnisse dieser Gespräche wurden in einem Vereinbarungsentwurf zusammengetragen und fanden im Ortsbeirat Schaidt sowie im Stadtrat die einstimmige Zustimmung. Die CDU Fraktion findet es wichtig, dass diese Radwegeverbindung für den Tourismus im Bienwald und ins Elsass weiterhin möglich ist.
Vereinbarungsbeschlüsse:
Für den Abschnitt von der Speckstraße bis zum Parkplatz Kulturhalle erfolgt eine Ausgleichszahlung für die sogenannte „unterlassene Unterhaltung“ nach Landesstraßengesetz in Höhe von 390.000,00 EUR durch die Kreisverwaltung Germersheim. Die Straße soll als Gemeindestraße in das Eigentum der Stadt Wörth übergehen.
Der Abschnitt ab der Parkplatzeinfahrt Kulturhalle bis zur Einmündung in die L545 verbleibt als Radweg in der Baulast des Landkreises Germersheim. In diesem Bereich ist eine Erneuerung der bestehenden Fahrbahn im Hocheinbau über die gesamte Fahrbahnbreite von ca. 4,0 m geplant.
Die Stadt Wörth übernimmt nach dem Ausbau des Radweges die Unterhaltung im Auftrag des Landkreises. Sie ist damit für die betriebliche und bauliche Unterhaltung des Radweges verantwortlich. Sollte der jährliche Aufwand 20.000,00 EUR übersteigen, wird der Landkreis die darüberhinausgehenden Kosten tragen.
Gemäß der zu treffenden Vereinbarung übernimmt die Stadt Wörth auch die verkehrsrechtlichen Regelungen. Der Radweg soll entsprechend der Nutzung als Radweg beschildert werden mit dem Zusatzzeichen „Land- und forstwirtschaftlicher Verkehr frei“.