Bei bebauten Wohngrundstücken bleibt der Realsteuerhebesatz gleich

In der letzten Sitzung des Stadtrates am 9. Dezember wurden auch über die Realsteuerhebesätze der Grundsteuer beraten. Hier konnte sich die CDU Fraktion der Beschlussvorlage der Verwaltung anschließen und stimmte der Erhöhung bei unbebauten Grundstücken (Bauplätzen) und bebauten Grundstücken (Nichtwohngrundstücke/ Gewerbegrundstücke) zu. Nachdem wir im letzten Jahr unsere neuen Realsteuerhebesätze für das Jahr 2025 beschlossen, stimmten wir einer geforderten Erhöhung der Grundsteuer B nicht zu. Das neue Gesetz vom Land Rheinland Pfalz ermöglicht uns nun differenzierte Hebesätze bei der Grundsteuer B zu erheben. Es ist nun möglich zu unterscheiden, ob das Grundstück für Wohnnutzung oder gewerbliche Nutzung bzw. ob es sich um ein unbebautes Grundstück handelt. Die Erhöhung bei unbebauten Grundstücken kann den positiven Effekt haben, dass Bauplätze früher einer Bebauung zugeführt werden. Für uns ist auch gerechtfertigt, dass erschlossenes Bauland welches aus Spekulationszwecken gekauft wird, höher besteuert wird. Da durch die Grundstückssteuerreform besonders Gewerbegrundstücke billiger wurden ist es gerechtfertigt, dass wir auch hier die Hebesätze erhöhen, um einen Ausgleich zu schaffen. Im Übrigen muss für Gewerbegrundstücke nicht mehr bezahlt werden, wie vor der Steuerreform. Bei den Bebauten Grundstücken bleiben die Hebesätze wie im Jahre 2025. Die Mehreinnahmen durch diese Maßnahmen von rund 750 000 EUR bleiben umfänglich bei der Stadt Wörth was wir ausdrücklich begrüßen.

 

1.    Unbebaute Grundstücke (Bauplätze)

Hebesatz      alt        465 v. H.

Hebesatz      neu     930 v. H

Neben den Mehreinnahmen von 114 000 EUR hat dies auch den Effekt, dass Bauplätze vielleicht früher einer Bebauung zugeführt werden. 

 

2.    Bebaute Grundstücke (Wohngrundstücke)

Hebesatz      alt        465 v. H.

Hebesatz      neu     465 v. H.

Die Hebesatze wurden erst 2025 durch die Neuberechnung erhöht.

 

3.    Bebaute Grundstücke (Nichtwohngrundstücke/Gewerbegrundstücke)

Hebesatz      alt        465 v. H.

Hebesatz      neu     750 v. H.

 

Da durch die Grundstückssteuerreform besonders Gewerbegrundstücke viel billiger wurden ist es gerechtfertigt, dass hier der Hebesatz erhöht werden. Dadurch erzielen wir 633 000 EUR Mehreinnahmen welche bei der Stadt bleiben.