Vermarktung städtischer Grundstücke zur Bebauung mit Hausgruppen im Baugebiet „Abtswald Teil C“ in Wörth

Die Stadt Wörth ist Eigentümerin mehrerer Grundstücke mit einer Gesamtgröße von  9 082 qm, welche nach dem Bebauungsplan „Abtswald Teil C“ für die Bebauung mit Reihenhäusern vorgesehen sind.

Schon über 10 Jahre beschäftigen sich die städtischen Gremien mit der Vermarktung der städtischen Grundstücke im „Abtswald Teil C“. Die schwierige Situation im Baugewerbe und das Abweichen vom rechtkräftigen Bebauungsplan erschwerten die Vermarktung der Grundstücke. Die CDU stand immer kritisch den geänderten und anspruchsvolleren Vorgaben der Bebauung für die Reihenhäuser, auf Grund der zu erwartenden höheren Kosten gegenüber.

Die CDU hofft, dass trotz der recht hohen Quadratmeterpreise die Vermarktung gelingt und die Grundstücke einer Bebauung zugeführt werden. Sollte die Ausschreibung nicht die erwartete Resonanz erhalten ist geplant, vor der Sommerpause des Stadtrates über die Verkaufsmodalitäten erneut zu beraten.

 

Der Stadtrat fasste einstimmig folgende Beschlüsse:

  1. Die Grundstücke gegen Höchstgebot zu verkaufen. Dabei muss als Mindestgebot der Bodenrichtwert von 620,00 EUR/qm ausgelobt werden. Über eingehende Anträge entscheidet der Stadtrat im Einzelfall.
  2. Es sind drei Einheiten zu bilden, die separat verkauft werden können.
  3. Den Baubeginn innerhalb von zwei Jahren und die Fertigstellung innerhalb von vier Jahren ist vertraglich festzuschreiben.
  4. Für Zuwiderhandlungen eine Vertragsstrafe von 50,00 EUR/qm, bzw. die Rückgabe der Grundstücke zu verlangen.
  5. Es sind keine weiteren Bedingungen aufzustellen, welche über den gültigen Bauvorschriften hinausgehen.