Wahlwerbesatzung bewährt sich im Landtagswahlkampf

Die mit den Stimmen der CDU beschlossene Wahlwerbesatzung bewährt sich im aktuellen Landtagswahlkampf. Im Stadtrat wurde im August 25 mit 22 Ja – Stimmen und 7 Enthaltungen der SPD Fraktion die neue Wahlwerbesatzung für die Stadt Wörth am Rhein einstimmig beschlossen. Während umliegende Gemeinde und Städte über freiwilligen Verzicht von Wahlplakaten in Innenstädten, oder nur über dafür vorgesehene Stellwände diskutieren ist dies bei der Stadt Wörth schon Gesetz. Die CDU Wörth begrüßt diese Reduzierung der Wahlwerbung, damit nicht jeder Laternenmast mit mehreren Plakaten behängt wird. Neben der Reduzierung der Wahlplakate sehen wir auch eine Verbesserung des Stadtbildes unserer Stadt Wörth am Rhein. 

Im Stadtgebiet darf jede(r) Einzelbewerber/in, Partei oder Wählervereinigung nur auf den durch die Stadt Wörth zur Verfügung gestellten Plakatwänden Werbeträger anbringen.

Ausgenommen sind Werbeträger anlässlich von öffentlichen Veranstaltungen von Berechtigten. Auch hier wurde auf Vorschlag der CDU eine Beschränkung eingeführt. Zukünftig dürfen in Wörth und Maximiliansau je 15 und in Schaidt und Büchelberg je 5 Doppelplakate aufgehängt werden.

Die CDU hält sich an die Wahlwerbesatzung der Stadt Wörth am Rhein.