Die CDU Fraktion steht trotz Ablehnung der SPD Anträge zum Haushalt zu den Vereinen im Stadtgebiet

Bei den Beratungen zur 2. Nachtragshaushaltssatzung stellte die SPD den Antrag die Aufwendungen für die Sanierung des Clubhauses in Wörth mit 210 000 EUR und die Ermächtigung „Ersatzbeschaffungen für Turn- und Sporthallen“ aus dem Jahr 2025 von 7 500 EUR in das Haushaltsjahr 2026 zu übertragen. Außerdem sollte von der Veräußerung des städtischen Gebäudes Königsberger Straße 2 abgesehen werden. Nicht nur die Mehrheitsfraktion CDU/FWG sahen hier keine Notwendigkeit den Anträgen zu folgen, sondern auch die übrigen Fraktionen im Stadtrat.

 

Fraktionssprecher Jürgen Weber teilt nicht die Euphorie zum Haushalt wie die SPD, sondern sah noch Risiken wie z.B. die Einnahmen aus dem Verkauf der Reihenhausgrundstücke im Abtswald Teil C. Diese Grundstückseinnahmen sieht er noch nicht auf der Einnahmenseite. Der Ergebnishaushalt schließt mit einem Jahresüberschuss von 4.211.712 EUR, der Finanzhaushalt weist einen Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen von 3.239.612 EUR und einen Finanzmittelüberschuss von 8.120.702 EUR aus. Der 2. Nachtragshaushalt 2026 ist damit ausgeglichen. Der Bürgermeister Steffen Weiß mahnte an, dass weiterhin größte Ausgabedisziplin zu wahren ist. Auf die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit wies er hin und kündigte an, dass er nach dem Beschluss die haushaltswirtschaftliche Sperre am nächsten Tag aufheben wird. 

 

Jürgen Weber sieht die Notwendigkeit eine Sanierung der Umkleide- und Duschbereiche beim Clubhaus in Wörth. Da im zuständigen Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen noch keine eindeutige Willensbildung erkennbar ist, werden die notwendigen Mittel in 2026 nicht mehr zur Auszahlung kommen. Die Planungskosten reichen aus um die Planungen z.B. mit der Zielrichtung einer modularen Bauweise voranzutreiben.

 

Der Stadtrat beschloss mit den Stimmen der CDU Fraktion den 2. Nachtragshaushalt 2026. 

 

Bürgermeister Steffen Weiß, konnte durch den Beschluss im Stadtrat, am 25.03.2026 die haushaltswirtschaftliche Sperre aufheben. 

 

Bis der 2. Nachtragshaushalt durch die Kommunalaufsichtsbehörde genehmigt ist, gelten die bekannten Vorgaben zur vorläufigen Haushaltsführung nach Gemeindeordnung.